Landespolitik
Neues umstrittenes Sozialhilfegesetz
In der Situng des oö. Landtags am 10. Oktober soll das Ausführungsgesetz für die neue Sozialhife beschlossen werden. ÖVP und FPÖ stehen hinter dem Ergebnis, doch von SPÖ und Grünen gibt es Kritik.
OÖ. Nachdem am 1. Juni 2019 das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes in Kraft trat, müssen die einzelnen Bundesländer dazu ein eigenes Ausführungsgesetz bestimmen. Dieses Gesetz tritt ab 1. Jänner 2020 in Kraft. In der nächsten Sitzung des Oö. Landtags am Donnerstag, den 10. Oktober, soll das oberösterreichische Sozialhilfe-Ausführungsgesetz beschlossen werden. Die zentralen Punkte des neuen Gesetzes sind die Verankerung von Arbeitsanreizen, der Fokus auf Deutsch sowie die soziale Verantwortung.
Besserstellung für Alleinverdiener und beeinträchtige Menschen
ÖVP und FPÖ sehen das neue Sozialhilfegesetz positiv: "Mit der Umsetzung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes werden die Grundprinzipien der sozialen Fairness nun auch bundesweit wiederhergestellt. Ganz besonders freut mich als Sozialsprecher, dass es durch diese Neuregelung zu einer deutlichen Besserstellung für Menschen mit Beeinträchtigung und für Alleinverdiener kommt", sagt OÖVP-Sozialsprecher Wolfgang Hattmannsdorfer.
Orientierung am oö. Mindestsicherungsmodell
Die neue Sozialhilfe orientiere sich am bisherigen Mindestsicherungs-Modell Oberösterreichs. "Zentrale Werte wie Leistungsgerechtigkeit, Arbeitsanreize und Integrationswilligkeit sind auch weiterhin verwirklicht. Denn klar ist: Jene, die tatsächlich auf finanzielle Hilfe angewiesen sind, sollen diese auch bekommen. Es muss aber auch einen spürbaren Unterschied zwischen Sozialleistungen und Erwerbseinkommen geben. Das wird durch die dynamische Deckelung der Leistungen sichergestellt", so FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr. Entscheidend sei auch die Deutsch-Pflicht, die nötig sei, um den vollen Sozialhilfe-Betrag abrufen zu können.
Kritik von SPÖ und Grünen
Von SPÖ und Grünen gibt es dagegen Kritik: Laut SPÖ-Landesparteivorsitzende Birgit Gerstorfer sei die neue Sozialhilfe eine Abkehr vom Ziel der Armutsbekämpfung – besonders gegenüber Kindern. Denn das Grundsatzgesetz sieht ab dem dritten Kind eine monatliche Leistung von gerade einmal Prozent des Netto-Ausgleichszulagenrichtsatzes vor. Im Jahr 2019 entspreche das 44 Euro pro Monat. „Dieses Gesetz wird die Lebenssituation jener Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher weiter verschlechtern, die schon jetzt von Armut bedroht sind und oftmals an den Rand unserer Gesellschaft gedrängt werden. Gerade Kinder werden deutlich weniger Unterstützung erhalten“, sagt Gerstorfer. Die SPÖ lehnt das oberösterreichische Ausführungsgesetz daher ab. Außerdem rechne Gerstorfer mit einem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof.
Kein Instrument, um Armut zu bekämpfen
Auch für Grüne-Landessprecher Stefan Kaineder ist klar: "Dieses Gesetz ist kein geeignetes Instrument, um Armut zu bekämpfen. Es hilft den Betroffenen nicht auf die Beine, sondern macht sie zu AlmosenempfängerInnen. Es ist ein Gesetz mit Makeln und Fehlern, von vielen kritisiert und von Verfassungsklagen bedroht. Dennoch will Schwarz-Blau dieses Sozialhilfe-Rahmengesetz umsetzen und das Ausführungsgesetz in OÖ beschließen. Das ist falsch und unverständlich. Es geht um Menschen, persönliche Schicksale und um Rechtssicherheit".
Entscheidung des VfGH abwarten
Die Grünen würden Schwarz-Blau daher eindringlich auffordern, von diesem Schnellschuss abzurücken. Laut Kaineder würden andere Bundesländer mit dem Beschluss ihrer Ausführungsgesetze auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) warten. Die Entscheidung werde bis spätestens Ende des Jahres erwartet.
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