Landwirt versus Stadtgemeinde Kindberg
Kampf um Erhalt der Wanderwege
Der Rechtsstreit zwischen einem Kindberger Landwirt und der Stadtgemeinde Kindberg geht ins Jahr 2023. Die Stadt ist um die Aufrechterhaltung eines Wanderweges bemüht.
KINDBERG. In einer neuaufgelegten Wanderkarte der Stadtgemeinde Kindberg ist ein Weg durch das Gehöft der Familie Fraiss vulgo Bigaunzer ausgewiesen. Karl-Heinz Fraiss will aber diesen Wanderweg auf keinen Fall als ausgewiesenen Weg deklariert sehen. Die Stadtgemeinde Kindberg beharrt darauf, dass dies kein neuer Weg sei, sondern bereits seit den 1980er-Jahren als Wanderweg ausgewiesen ist. "Aus dem Jahr 1985 existiert eine Kindberger Wanderkarte, die von der Stadtgemeinde Kindberg aufgelegt wurde und die damals über die Gemeindenachrichten verteilt wurde", erklärt Stadtamtsdirektion Kathrin Zechling. Unterlagen darüber sind beim Gericht deponiert. Aus Sicht der Gemeinde wäre es somit "ersessenes Recht".
"Beschilderungen waren vorhanden"
Weitere Dokumentationsunterlagen kann auch Robert Holzer beisteuern, der in der Stadtgemeinde für Wander- und Radwege zuständig ist: "Es gibt Fotomaterial über Beschilderungen und Markierungen, die noch aus dem Jahr 1985 stammen. Manche dieser Holztafeln stehen noch immer." Nur nicht entlang des Weges Nr. 7.
Tafeln und Markierungen sollen laut Stadtgemeinde mutwillig entfernt worden sein.
"Seit dem Jahr 2003 sind die Naturfreunde Mürzhofen für die Wegbetreuung in diesem Bereich zuständig. Die Wege werden regelmäßig begangen und gegebenenfalls werden Markierungen und Beschilderungen erneuert. Bis vor Kurzem gab es da auch nie Probleme", erklärt Bürgermeister Christian Sander.
Jetzt möchte die Stadtgemeinde einen Präzedenzfall schaffen, der auch für die Zukunft Gültigkeit hat. "Es geht darum, dass die Wegefreiheit gewahrt bleibt und der Kommune somit auch ein Lenkungsinstrument in Form von Wander- und Radwegen bleibt; ansonsten besteht die Gefahr, dass noch mehr Menschen kreuz und quer durch die Landschaft marschieren", so der Bürgermeister.
Und er ergänzt: "Das Argument wegen der fehlenden Haftung greift nicht. Bei allen gültigen Wander- und Radwegen greift die Freizeitpolizze des Landes Steiermark, die im Falle eines Unfalls auch die Haftung übernimmt – sofern keine fahrlässige Handlung vorliegt."
Wie oben schon erwähnt: Ein Urteil ist noch ausständig und ist erst im nächsten Jahr zu erwarten.
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