In Würde alt werden: Betreuung rund um die Uhr

Wenn die Pflege älterer Menschen in gewohnter Umgebung stattfinden soll, sind sie oft auf eine 24 Stunden-Betreuung angewiesen. | Foto: MEV Verlag GmbH
  • Wenn die Pflege älterer Menschen in gewohnter Umgebung stattfinden soll, sind sie oft auf eine 24 Stunden-Betreuung angewiesen.
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Wir werden leider nicht jünger, weshalb ein Pflegedienst über kurz oder lang wahrscheinlich wird. Viele von uns erleben den Tag, an dem wir fremde Hilfe brauchen.

Belastung für Angehörige
Nicht nur pflegebedürftige Menschen, sondern auch deren pflegende Familien und Angehörige benötigen Unterstützung, denn sie nehmen große Belastungen auf sich und leisten einen gesellschaftspolitisch äußerst wertvollen Beitrag. Je nach Gesundheits-, Lebens- oder Familiensituation ist jede Pflegesituation verschieden. Zusätzlich spielen finanzielle Voraussetzungen und die Wohnsituation eine wichtige Rolle.

Zu Hause ist es am schönsten
Sind Personen rund um die Uhr auf Altenpflege angewiesen, stellt das die Angehörigen vor eine große Herausforderung – die Betreuung ihrer Lieben in fremde Hände zu geben. 24 Stunden-Betreuungsdienste sind hier eine echte Alternative zum Altersheim: Angehörige werden dort gepflegt, wo sie sich am wohlsten fühlen – zu Hause.

Hilfe Tag und Nacht
PersonenbetreuerInnen unterstützen bei alltäglichen Handlungen, helfen bei Haushaltsarbeiten wie Einkaufen, Kochen oder Bügeln und haben auch Zeit für Spaziergänge, Spiele und Gespräche. Durch die Betreuung rund um die Uhr ist auch in der Nacht immer jemand da, der helfen kann.

Förderung ab Pflegestufe 3
Das Sozialministerium hat ein Förderungsmodell entwickelt, mit dem Leistungen an pflegebedürftige Personen oder deren Angehörige aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung gewährt werden können. Ein Zuschuss kann ab Pflegestufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz gewährt werden.

Maximal 1.110 Euro Zuschuss
Die Förderung bei der Beschäftigung von zwei selbstständig tätigen Betreuungskräften beträgt maximal 550 Euro pro Monat. Bei der Beschäftigung von zwei unselbstständig tätigen Betreuungskräften beträgt der Zuschuss maximal 1.100 Euro pro Monat. Die Betreuung muss gemäß den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes erfolgen.

Anträge beim Ministerium
Erste Anlaufstelle bei sämtlichen Fragen rund um die 24 Stunden-Betreuung und für die Antragstellung ist das Sozialministeriumservice mit seinen neun Landesstellen.

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