MURTAL/STEIERMARK
"Fischereianliegen sind Landespolitikern egal"
Die steirische Landespolitik hat dieses Thema entweder total verschlafen oder sie nimmt die Probleme der Fischerei nicht wirklich ernst.
Steirische Fischer und Teichwirte sind sauer, weil ihre berechtigten Anliegen bei den zuständigen Landespolitikern kein Gehör finden. Fischotter, Kormorane, Reiher und Gänsesäger sind aufgrund ihrer zum Teil unkontrollierten Ausbreitung zu einem Riesenproblem für die Fischerei geworden. Das „Österreichische Kuratorium für Fischerei und Gewässerschutz“ (ÖKF) macht seit Langem auf dieses zunehmende Problem aufmerksam, nachdem Fischereiberechtigte im ganzen Land Alarm geschlagen haben und auf die Bedrohung der heimischen Fischbestände durch immer mehr Fischgreifer hinweisen. Weitgehend fischleere Bäche und Voralpenflüsse, Teiche und Seen seien die Folge von Ignoranz seitens der zuständigen Politiker.
Keinen Bezug zur Fischfauna
Leidtragende des sehr einseitigen Artenschutzes sind vor allem Fischarten wie unsere heimische Bachforelle, die jetzt sogar in kleinsten Seitenbächen, die fischereilich gar nicht oder nur zu Aufzuchtzwecken genutzt werden, nur noch selten festzustellen ist. Die Trittsiegel der Fischräuber entlang der Ufer zeigen deutlich, wer dafür verantwortlich ist. „Offensichtlich haben andere Lobbys bei den Politikern mehr Gewicht als wir Fischer“, ärgert sich ein Pölstaler Fischer, dessen Fangversuche mit Fliegenrute und Fliegengerte immer öfter erfolglos bleiben.
Der Landesfischereibeirat . . .
. . . ist das beratende Gremium der Landesregierung. Ihm gehört auch der Knittelfelder Arbeiterfischereivereins-Obmann Rudolf Bittinger an. „Wir haben in den Sitzungen mehr als einmal auf die prekäre Situation der Fischerei und die durch immer mehr Fischfresser verursachten Probleme aufmerksam gemacht. Auch unsere Petition wurde bisher von den Landespolitikern total ignoriert“, zeigt sich Bittinger enttäuscht.
Fischhege wird kritisiert
Völlig abstrus ist eine Kritik gegenüber Fischern, diese würden durch ihre Hegemaßnahmen zur Bestandserhaltung (zu denen sie ja per Landesfischereigesetz verpflichtet sind) Fischotter & Co. regelrecht anfüttern. Über solche Aussagen vermeintlicher Experten können Betroffene nur den Kopf schütteln. „Sie zeugen von wenig Wissen und Sachverstand über die Fischerei oder müssen wohl als bewusste Provokation der Fischer bewertet werden“, meint ein Fischereirechtbesitzer. „Würden sich die Fischer nicht seit Jahrzehnten um eine Erhaltung der heimischen Fischbestände mit privaten Geldmitteln bemühen, wären unsere Gewässer längst fischleer.“ Unüberlegte Wasserbaumaßnahmen, immer mehr Wasserkraftwerke, Gewässerverschmutzung, ineffiziente Kläranlagen usw. tragen leider auch zum Verlust oder zur Verschlechterung des Lebensraumes unserer autochthonen Fischarten bei, die durch geschützte Fressfeinde wie Otter & Co. noch stärker unter Druck geraten.
Stellungnahme von Landesrat Anton Lang.
"Jeden Fall einzeln prüfen"
Zum Thema Fischotter: In der Steiermark wird es keine Verordnung zur Entnahme von Fischottern geben, sondern jeder Fall wird individuell evaluiert, heißt es aus dem Büro von LR Anton Lang.
"Eines muss gleich zu Beginn ganz klar festgehalten werden: Der Fischotter ist eine geschützte Art, die bereits völlig ausgerottet war und deren Bestand sich erst in den letzten Jahren wieder etwas erholt hat. Es geht also um die Erhaltung dieser geschützten Tiere.
Eine neue Studie zum Bestand in der Steiermark sagt: Der Erhaltungszustand im kontinentalen Bereich ist gut und die Prognose im alpinen Bereich für die Steiermark ebenfalls günstig. Dies gilt jedoch nicht für den alpinen Bereich österreichweit. Eine Verordnung (die landesweit wirksam wäre) kann aus derzeitiger Sicht nicht europarechtskonform erlassen werden. Darüber hinaus beachtet sie tatsächliche Schäden, getroffene Maßnahmen und die Auswirkung von Entnahmen auf die Gesamtpopulation nur unzureichend. Daher kann nur eine Einzelfallprüfung in Frage kommen.
„Entnahmen dieser geschützten Tiere sind im Regelfall sicher nicht gestattet und aus Sicht des Naturschutzes überhaupt nur in Ausnahmefällen und unter strengster Berücksichtigung tierschutzrelevanter Kriterien denkbar“, so der für den Naturschutz in der Steiermark zuständige Landesrat Anton Lang, der aber auch betont: „Ich verstehe die Sorgen und Einbußen von Fischereiverbänden und Teichbesitzern, die an mich herangetragen werden und daher ist eine Einzelfallprüfung umso wichtiger, denn erst dadurch kann ganz konkret eruiert werden, dass es keine andere Möglichkeit zur Verhinderung von ernsthaften Schäden gibt und ob es sich tatsächlich um einen vom Fischotter verursachten Schaden handelt und nicht etwa um eine Seuche, oder Schaden durch Kormoran oder Graureiher.“
Daher ist es für Lang eine Voraussetzung – bevor eine Einzelfallentnahme überhaupt angedacht wird – sämtliche mögliche Schutzmaßnahmen wie fixe Zaunanlagen, E-Zäune, Fischgitterkäfige (Fluchtkäfige) oder Netzbespannungen kleiner Teiche zu installieren. Diese werden vom Land Steiermark auch entsprechend finanziell gefördert", heißt es in der Stellungnahme des Landesrates.
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