Folgeprüfung in Niederwölz
RH-Empfehlungen großteils umgesetzt, 14 Punkte noch offen

Im Oktober wird ganz Niederwölz regelmäßig zum Jahrmarktsgelände. Der Maxlaunmarkt erfordert laut Rechnungshof aber eine genauere Prüfung. | Foto: Gemeinde Niederwölz
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  • Im Oktober wird ganz Niederwölz regelmäßig zum Jahrmarktsgelände. Der Maxlaunmarkt erfordert laut Rechnungshof aber eine genauere Prüfung.
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Schon 2019 war die obersteirische Gemeinde Niederwölz vom Landesrechnungshof unter die Lupe genommen worden: Satte 84 Empfehlungen wurden damals ausgesprochen. Vieles davon wurde inzwischen umgesetzt, einiges aber weiterhin nicht. Auch beim publikumsstarken Maxlaunmarkt hat das Kontrollorgan noch einige Kritikpunkte offen.

NIEDERWÖLZ/GRAZ. Schon bei der Erstprüfung durch den Landesrechnungshof unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch im Jahr 2019 bestach Niederwölz (Murau) nicht gerade durch Mustergültigkeit. Sage und schreibe 84 Empfehlungen wurden damals ausgesprochen. Vier Jahre später wurde nun im Rahmen einer Folgeprüfung Nachschau gehalten, ob und inwieweit die Vorschläge des LRH auch angenommen wurden. Das Fazit: Das Gros der Empfehlungen (83 Prozent) wurde umgesetzt oder befindet sich in Umsetzung, während 14 Empfehlungen noch der Erledigung harren. Dazu gesellen sich noch elf weitere Verbesserungsvorschläge, die aus der Folgeprüfung resultieren.

Bürgermeister Albert Brunner entkräftet die Rechnungshofkritik: "Wir werden noch die Marktordnung anpassen - das ist eine Kleinigkeit." | Foto: Galler
  • Bürgermeister Albert Brunner entkräftet die Rechnungshofkritik: "Wir werden noch die Marktordnung anpassen - das ist eine Kleinigkeit."
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Niederwölz' Bürgermeister zeigt sich inzwischen zufrieden mit dem Umsetzungsgrad: "Wir haben im Prüfbericht alles ganz sachlich beantwortet. Während der Pandemie wurden 83 Prozent der Punkte erledigt, der Rest wird noch folgen. Bei unserem niedrigen Personalstand muss man Prioritäten setzen", so Albert Brunner.

Was noch zu tun ist

Noch offen ist etwa, dass bei der Erstellung der Dienstpostenpläne mehr Sorgfalt gewährleistet wird oder eine schriftlich dokumentierte, allgemein gültige Dienstzeitenregelung für die Gemeindebediensteten von Niederwölz zu erarbeiten wäre. Ausständig sind auch noch allgemein gültige Richtlinien zur Verrichtung von Arbeiten an Wochenenden und an Feiertagen sowie deren Dokumentation. "Eine solche, und zwar in lückenloser und nachvollziehbarer Form, fehlt auch noch bei Auftragsvergaben", merkt LRH- Direktor Heinz Drobesch an. Daher wird der Gemeinde diese Empfehlung auch im Folgebericht nochmals nahegelegt.

Maxlaunmarkt im Visier

Auch der jährliche Maxlaunmarkt, ein Publikumsmagnet in der Region, wird im Folgebericht thematisiert. Auf Basis einer nachvollziehbaren Kostenkalkulation sollen die Marktstandgebühren festgelegt und Jahr für Jahr im Gemeinderat beschlossen werden. Zudem wird empfohlen, die Marktordnung der Gemeinde, die aus dem Jahr 1996 stammt, an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen und neu zu erlassen. Hier habe man teilweise schon reagiert, sagt Brunner, denn im Vorjahr nach der Pandemie seien keine neuen Gebühren beschlossen worden. "Heuer wurde das ganz normal erledigt", betont der Ortschef. Und auch die Marktordnung werde angepasst. "Das ist eine Kleinigkeit."

Publikumsmagnet Maxlaunmarkt steht ebenfalls in der Kritik.
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Außerdem wird vom Rechnungshof auch angeregt, die Gebührenhaushalte der Wasserversorgung, der Abwasser- und der Müllbeseitigung regelmäßig zu evaluieren und allenfalls Gebührenanpassungen vorzunehmen. Der Zahlungsverkehr und die Buchführung ist gesetzeskonform von verschiedenen Bediensteten der Gemeinde zu erledigen; zudem hat die Allgemeine Dienstverfügung unter anderem auch Regelungen bezüglich des Mahn- und Volkstreckungsverfahrens zu enthalten.

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