Überraschung beim ÖGK-Kontrolltermin
"Ärztin meinte, ich soll eine andere Arbeit ausüben"
- Roland Schallert präsentiert die Befunde seiner Ärzte. Dennoch wurde er zum AMS geschickt, statt krankgeschrieben.
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- hochgeladen von Thomas Santrucek
Eine Knieverletzung bescherte Roland Schallert einen Kontrolltermin bei der Österreichischen Gesundheitskasse. Anstatt weiterhin krankgeschrieben, wurde Schallert an das AMS weitergereicht.
TERNITZ. Roland Schallert betreibt eine Ein-Mann-Firma zur Reinigung von PV-Anlagen, Matratzen und dergleichen. "Ich habe sie nur ab Jänner für drei Monate stillgelegt, weil in der Zeit nicht viel zu tun ist, und war somit drei Monate arbeitslos", so der Ternitzer, der auch für die FPÖ im Gemeinderat Ternitz sitzt.
Dummerweise verletzte sich Schallert in dieser Phase das linke Knie. Sein Arzt verordnete ihm eine Magnetresonanz-Therapie. Und auch zum Orthopäden musste der Ternitzer. "Ich benötige auch eine Spritzenkur", so Schallert. Zwei Befunde legte Schallert vor.
"Ich will gesund werden, damit ich wieder meine Firma betreiben kann, nicht irgendeine Beratertätigkeit ausüben."
Roland Schallert
- Roland Schallert versteht die Welt nicht mehr.
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Überraschend endete für den Kranken der Termin bei der Kontrollärztin der ÖGK. Schallert: "Die Ärztin hatte die Befunde, worin von einem durchgerissenen Meniskus, Problemen mit dem Kreuzband und Zysten im Knie die Rede war. Sie meinte sie zu mir, ich solle einen 20 Stunden Job annehmen oder eine Beratungstätigkeit ausüben."
In weiterer Folge wurde Schallert von der ÖGK zum Arbeitsmarktservice Neunkirchen weitergereicht, anstatt zur Genesung krankgeschrieben.
Auf MeinBezirk-Anfrage zum Fall Schallert hieß es aus der ÖGK:
"Es ist Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte des Medizinischen Dienstes der ÖGK, auf Basis der vorliegenden medizinischen Unterlagen zu beurteilen, ob Arbeitsfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit vorliegt. (...) Die ÖGK-Kontrollärztinnen und -ärzte führen selbst keine Behandlungen durch und verordnen keine Therapien. Im vorliegenden Fall wurde die Entscheidung hinsichtlich der Arbeitsfähigkeit nach Prüfung der vorliegenden medizinischen Unterlagen getroffen. Neue medizinische Befunde können jederzeit zur neuerlichen Beurteilung übermittelt werden."
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