Infektionsschutz
Aktuelle Corona-Regeln in Österreichs Pflegeheimen
Auch für Besuche in den Alten- und Pflegeheimen wurden die Corona-Vorgaben gelockert. Nach wie vor gelten FFP2-Maskenpflicht und 3G-Regel.
OÖ. In Alten- und Pflegeheime gilt grundsätzlich für alle Personen die eine solche Einrichtung betreten die Pflicht eine FFP2-Maske zu tragen. Besucher und Begleitpersonen müssen einen 3G-Nachweis vorzeigen – davon sind nur Seelsorger und Palliativbetreuer ausgenommen. Ein Antigentest reicht aus. Damit Besucher ihre Besuche ab 1. April nicht rationieren müssen, stellt das Land OÖ den Heimen zusätzliche Antigentests zur Verfügung. Ob vor Ort im Heim eine Testung möglich ist, sollte man im Bedarfsfall vor einem Besuch telefonisch erfragen.
„Ein besonderer Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Angehörigen, die mit der Einhaltung der Regelungen dazu beitragen, dass die Besuche der Nächsten unter diesen Schutzvorkehrungen weiter möglich sind.“
Wolfgang Hattmannsdorfer, Sozial-Landesrat (ÖVP)
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