"Bürokratischer Skandal"
Arbeitsloser Lkw-Fahrer meldete sich zu früh beim AMS – Geld gestrichen

Das AMS OÖ strich einem arbeitslosen Lkw-Fahrer das Arbeitslosengeld, weil er sich zu früh wieder arbeitsfähig meldete.  | Foto: AR-Images/smarterpix
  • Das AMS OÖ strich einem arbeitslosen Lkw-Fahrer das Arbeitslosengeld, weil er sich zu früh wieder arbeitsfähig meldete.
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Keine frohen Weihnachten werden es 2025 für Josef M. (Name geändert, Anm.). Der arbeitslose Lkw-Fahrer aus dem Bezirk Linz-Land meldete sich nach einem Krankenstand Anfang Dezember einen Tag zu früh (!) beim AMS retour. Das Arbeitsmarktservice strich ihm daraufhin sein Arbeitslosengeld. Laut AMS Oberösterreich ist dieses Vorgehen sogar gesetzlich so vorgeschrieben.

OÖ. Im Gespräch mit MeinBezirk OÖ nennt M. das Vorgehen des AMS eine "Frechheit" und einen "Skandal". "Rein bürokratische Vorschriften" würden ihn in existenzielle Not treiben, da er auf das AMS-Geld angewiesen sei, um Miete und Strom zu bezahlen. "Mein Alltag ist massiv gefährdet", sagt er. Aber, was war passiert?

"Wollte alles richtig machen"

Der arbeitslose Lkw-Fahrer hatte am 12. August einen Arbeitsunfall, der dazu führte, dass er – im Krankenstand – von seiner Firma gekündigt wurde. Im Herbst 2025 erkrankte M. erneut und war von 24. November bis 7. Dezember krankgeschrieben. "Am 7. Dezember meldete ich mich erneut über das eAMS-Konto und wies klar darauf hin, dass ich ab dem 8. Dezember wieder arbeitsfähig und voll vermittelbar bin. Ich handelte in gutem Glauben, alles korrekt zu machen und eine lückenlose Arbeitslosmeldung sicherzustellen", sagt M. Doch genau das Gegenteil war der Fall. Denn die Meldung hätte erst am ersten Tag der Arbeitsfähigkeit, also am 8. Dezember, erfolgen müssen. 

AMS OÖ: "Wiedermeldung erst nach Unterbrechung"

Das bestätigt auch das AMS Oberösterreich auf Anfrage von MeinBezirk OÖ. "Wichtig ist, dass sich die betroffenen Kunden, die sich etwa nach einem Auslandsaufenthalt, Krankenstand oder einer Schulung beim AMS zurückmelden und dies bereits am ersten Tag nach Beendigung der Unterbrechung machen. Die Wiedermeldung kann erst nach Ende der Unterbrechung erfolgen, auch wenn diese schon früher bekannt ist", schreiben die Arbeitsvermittler. 

"Wollte alles richtig machen"

Allerdings hilft das Josef M. derzeit auch nicht viel. Das AMS hatte sich nach seiner Mail am 7. Dezember nicht mehr gemeldet. Niemand hat ihn informiert, dass er sich zu früh wieder arbeitsfähig gemeldet hatte. Erst vor wenigen Tagen sei ihm klar geworden, dass man sein Arbeitslosengeld gestrichen habe.
Am 22. Dezember rief er deswegen gleich beim AMS an, fuhr zu seinem Betreuer, suchte das persönliche Gespräch. Die Antwort: Die gesetzliche Lage ist nun einmal so, da könne man nichts machen. "Aber das ist doch ein Wahnsinn! Ich habe versucht alles richtigzumachen und werde dann auch noch dafür bestraft", sagt M. Nachsatz: "Ich hoffe, die Öffentlichkeit erfährt von dieser absurden und lebensfremden Regelung, denn ich bin sicher nicht der einzige Betroffene. In der Arbeitswelt sagt man ja auch, wenn man im Krankenstand ist, einen Tag bevor wieder anfängt Bescheid. Deshalb verstehe ich das alles überhaupt nicht", so M.

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