Mountainbiken im Wald
Bauernbund fordert Klärung von Haftungsfragen
Anfang April 2024 kündigte die Bundesregierung eine österreichische Mountainbike-Strategie an. Vertragsmodelle zwischen Gemeinden, Tourismusorganisationen und Grundstückseigentümern sollen erarbeitet werden. Oberösterreich pocht darauf, dass die Haftungsfragen beim Forststraßen abschließend geklärt werden.
OÖ. Die Mountainbike-Strategie des Bundes ist zu begrüßen – in Oberösterreich sei man aber schon ein ganzes Stück weiter, heißt es vom oö. Bauernbund. "Wir haben Vorarbeit bei der Beschilderung, der Besucherlenkung, dem Ausbau des Wegenetzes in den Bundesforsten und ebenso bei der Bewusstseinsbildung durch Fair-Play-Regeln geleistet. Ich hoffe, der Bund löst – im Rahmen der Mountainbike-Strategie – nun auch Fragen, die nur dort zu lösen sind. Die Haftung auf Forststraßen etwa ist abschließend zu klären“, fordert Oberösterreichs Agrar-Landesrätin und Bauernbund-Landesobfrau Michaela Langer-Weninger (ÖVP).
"Klare und faire Bedingungen"
Es habe zwar das seit 1. Mai geltende Haftungsänderungsgesetz Erleichterungen gebracht – so sei die bisher bestehende Beweislastumkehr abgeschafft worden. Trotzdem verweist der oö. Bauernbund auf weiter bestehende rechtliche Grauzonen, wie bei Schäden durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume. Eine weitere heikle Thematik seien frequentierte Plätze am Waldrand, wie Badewiesen oder Spielplätze und Erholungsplätze im Wald wie Bänke oder Marterl. Auch in diesem Fall fordert der Bauernbund einen Haftungsausschluss für Grundbesitzer. „Die bäuerlichen Grundeigentümer sind prinzipiell bereit, ihr Eigentum der Allgemeinheit zugänglich zu machen, es braucht jedoch klare und faire Bedingungen", heißt es vom oö. Bauernbund.
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