In Ausnahmefällen: Fischotter darf erlegt werden
Ab sofort hat Oberösterreich als erstes Bundesland einen sogenannten Fischotter-Managementplan. Dieser regelt Methoden, Maßnahmen und Möglichkeiten, wenn es zu Konfliktsituationen – beispielsweise bei Fischteichen – mit dem Otter kommt. Die Maßnahmen reichen von Einzäunungen, Düfte, die den Otter vertreiben, alternativen Nahrungsangeboten bis zur sogenannten Entnahme. Das laut EU-Richtlinie ganzjährig geschonte Tier darf – nach erfolgter Prüfung mit einer Ausnahmegenehmigung – auch erlegt werden.
Warum der Managementplan? Laut Agrarlandesrat Max Hiegelsberger geht es um die Vereinbarkeit von Ökonomie und Ökologie. Kernthemen des Plans seien der Schutz des Fischotters, etwa durch Lebensraumverbesserungen, aber auch die fachliche Beratung und Unterstützung der Bewirtschafter von Fischereirechten und Aquakulturanlagen sowie der Einsatz von präventiven Schutzmaßnahmen.
In Oberösterreich gibt es laut einer Studie aus dem Jahr 2013 etwa 500 Fischotter. Der Managementplan wird vom Land (Ressort Agrarlandesrat Max Hiegelsberger) überwacht. An drei Flüssen (Steyr, Aist und Steinerne Mühl) sollen die Ergebnisse in einem Jahr evaluiert werden.
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