Einstimmig
Landesregierung beschließt neues Hundehaltergesetz

Auch schärfere Anforderungen an die Halter bestimmter Hunderassen soll es in Zukunft in Oberösterreich geben.  | Foto: ms-grafixx/PantherMedia
  • Auch schärfere Anforderungen an die Halter bestimmter Hunderassen soll es in Zukunft in Oberösterreich geben.
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Die Oö. Landesregierung hat die Neufassung des Oö. Hundehaltegesetzes einstimmig abgesegnet, nun ist der Landtag am Zug. Planmäßig soll das Gesetz Ende des Jahres in Kraft treten.

OÖ. Tragische Vorfälle im vergangenen Jahr haben dazu geführt, dass nun ein neues Oö. Hundehaltegesetz ausgearbeitet wurde. Nachdem die durch eine eigens eingesetzte Arbeitsgruppe erarbeiteten Vorschläge „sehr umfassend“ gewesen seien, habe man sich für eine gänzliche Neuerlassung des Oö. Hundehaltegesetzes anstatt einer einfachen Novellierung entschieden, heißt es vom Land OÖ. Die Neufassung des Gesetzes liegt nun vor, und setzt vor allem bei den Hundehalter:innen selbst an.

„Das Hundehaltegesetz dient dem Schutz der Menschen. Daher haben wir umfassend nachgeschärft und setzen vor allem am anderen Ende der Leine an: mit erhöhten Ausbildungserfordernissen für Hundehalter:innen, mehr Handhabungsmöglichkeiten für Gemeinden, strengeren Regelungen beim Führen von Hunden und empfindlichen Verwaltungsstrafen“,

fasst der zuständige Landesrat Michael Lindner (SPÖ) zusammen.

Die Landesregierung hat den Gesetzesentwurf in der heutigen Sitzung einstimmig abgesegnet, nun folgt die parlamentarische Debatte, bevor der Oö. Landtag das Gesetz beschließen kann – wenn es nach Lindner geht, noch vor dem Sommer.

Wesentliche Neuerungen im Hundehaltergesetz

  • Mehr Ausbildungs- und Haltungserfordernisse für Hundehalter:innen: Hundehalter:innen aller Hunde müssen auch wie bisher einen Sachkundenachweis erbringen. Dieser Theoriekurs muss in Präsenz vor Anschaffung des Hundes abgelegt werden. Hundehalter:innen großer Hunde müssen künftig zusätzlich noch einen Alltagstauglichkeitstest absolvieren.
  • Mehr Handhabe für Gemeinden: Der nunmehr gesetzlich mögliche Maßnahmenkatalog reicht von behördlichen Anordnungen betreffend einzelner Hunde über die Untersagung einer Hundehaltung an bestimmten Orten bis zur Untersagung der Haltung von Hunden durch bestimmte Halter:innen und ermöglicht auch die Abnahme von Tieren.
  • Mehr Möglichkeiten für Gemeinden, Hunde als „auffällig“ einzustufen: Ziel ist, bereits eingreifen zu können, bevor gefährliche Bissverletzungen passieren.
  • Besserer Austausch zwischen den Gemeinden: Auffälligkeiten sollen in Zukunft im Oö. Hunderegister vermerkt werden. Neu ist zudem, dass künftig Bürgermeister:innen Zugang zu den Daten aller Gemeinden haben sollen.
  • Mehr Anforderungen für bestimmte Hunderassen: Neu eingeführt werden spezielle Anforderungen an die Haltung von sechs Hunderassen (Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu). Ab dem 13. Lebensmonat des Tieres gilt zusätzlich eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Für Halter:innen gibt es jedoch die Möglichkeit bei der Erfüllung von Auflagen eine Aufhebung der generellen Maulkorbpflicht bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen.

„Der Vollzug des Hundehaltegesetzes liegt bei den Gemeinden. Um die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben bestmöglich zu unterstützen, wurde nochmal nachgeschärft, mit dem Ziel, die neuen Regelungen möglichst verwaltungsarm zu gestalten“,

sagt Lindner.

Gesetz könnte Ende des Jahres in Kraft treten

Auch die Vorbereitungen für eine Neugestaltung des oberösterreichischen Hunderegisters laufen bereits. „Die Gemeinden brauchen Zeit, um sich auf die Neuerungen vorzubereiten. Gleichzeitig werden wir auch die Bevölkerung mit einer zielgerichteten Informationskampagne über die Neuerungen informieren. Nach einer Beschlussfassung des Gesetzes vor dem Sommer 2024 denke ich daher ein Inkrafttreten mit einer angemessenen Frist zur Vorbereitung und Information gegen Ende des Jahres 2024 an“, so Lindner.

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