Abfallwirtschaft
Kaineder bringt Gesetzesnovelle auf den Weg
Der Entwurf zur Novelle im oö. Abfallwirtschaftsgesetz geht in die Begutachtungsphase. Krisensicherheit und Abfallvermeidung sind zwei der Hauptthemen.
OÖ. „Die Zukunft unserer Kinder soll nicht auf einem Müllberg gebaut werden“, sagt Landesrat Stefan Kaineder (Die Grünen). In der Bevölkerung sei diese Überzeugung schon angekommen, nun gelte es, das Abfallwirtschaftsgesetz entsprechend zu adaptieren. Seit bald einem Jahr ist die Novelle nun in Arbeit – „eine etwas längere Geschichte“, wie Kaineder zugibt. Aber nun liegt er ja vor, der Entwurf. Bis 20. Dezember dauert die Begutachtungsphase, danach wird er im Landtag diskutiert und wenn alles gut geht im Frühjahr beschlossen.
„Abfallwirtschaft ist systemrelevant“
Einer der zentralen Punkte im Entwurf zur Novelle ist die künftige Krisensicherheit der Abfallwirtschaft. So soll etwa ein zentraliserter Krisen(öffnungs)plan für die Altstoffsammelzentren (ASZ) vom Landesabfallverband erstellt werden, zu dessen Einhaltung die ASZ dann auch verpflichtet sind: „Die Regionalen Adaptierungsmaßnahmen sollen im Krisenfall möglichst gering sein“, erklärt Jürgen Frank, Gruppenleiter Abfall- und Altlastenrecht beim Land OÖ. Denn in solchen Fällen sei nicht viel Zeit für Koordination, ergänzt Kaineder.
Künftig mehr „Green Events“
Von der Gesetzesnovelle ist auch der Veranstaltungssektor betroffen: Wenn es nach den Grünen geht, wird jedes Event mit mehr als 300 Gästen, bei gemeinnützigen Veranstaltungen mehr als 600, zum „Green Event“. Das heißt, das unter anderem nur mehr Mehrweggetränkegebinde verwendet werden dürfen. Besteck und Geschirr muss ebenso wiederverwendbar oder zumindest aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt sein. Wie Sophie Moser, Abfallwirtschaftsexpertin des Landes OÖ, erklärt, ist auch eine Selbstverpflichtung für das Land OÖ vorgesehen, bei der Beschafftung im allgemeinen Einwegprodukte zu meiden.
Polizei gegen Littering einsetzen
Das Wegwerfen von Müll an öffentlichen Plätzen und in der Natur soll künftig von der Polizei überwacht werden. Es gelte eine Mitwirkungs- und Assistenzleistungspflicht für Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes. „Dafür wäre aber eine gesetzliche Ermächtigung notwendig, die im vorliegenden Entwurf nicht enthalten ist“, kritisieren FPOÖ-Klubobmann Herwig Mahr und der geschäftsführende Klubobmann der OÖVP, Christian Dörfel, die Herangehensweise der Grünen im Gesetzesentwurf. Dass dies ein „gutes Instrument im Kampf gegen Littering“ wäre, davon sind allerdings auch FPÖ und ÖVP überzeugt. Wiens „Waste Watchers“, die auch Organstrafverfügungen ausstellen können, seien ein gutes Beispiel für die Umsetzung einer gesetzlichen Handhabe gegen Littering.
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