ÖVP in Oberösterreich kündigt an
Leinen- und Maulkorbpflicht für Kampfhunde
Die ÖVP Oberösterreich fordert in einer Presseaussendung, "schnell eine Verbesserung des Oö. Hundehaltergesetzes." Konkret will die Volkspartei nach dem tragischen Vorfall in Naarn eine Leinen- und Maulkorbpflicht für Kampfhunde im öffentlichen Raum einführen. Welche Hunderasse als Kampfhund gilt, soll anhand von Kategorien beurteilt werden.
OÖ. „Die Menschen müssen besser vor Kampfhunden geschützt werden. Ein Maulkorb ist dabei der wirksamste und unmittelbarste Schutz vor tödlichen Bissattacken. Wir wollen daher jedenfalls die Einführung einer Leinen- und Maulkorbpflicht für Kampfhunde im öffentlichen Raum prüfen und umsetzen“, meint OÖVP-Landesgeschäftsführer Florian Hiegelsberger fest.
Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum
Vorteil einer entsprechenden Maßnahme ist laut Hiegelsberger, dass diese rasch und unkompliziert über eine Erweiterung des Pragraf 6 des Oö. Hundehaltergesetzes eingeführt werden kann. Geht es nach Hiegelsberger, sollen über eine Erweiterung der Rechtsbestimmung Kampfhunde-Rassen künftig im öffentlichen Raum zum Tragen eines Maulkorbes und zum Halten an einer Leine verpflichtet werden. Um Vorfälle auf Spazierwegen außerhalb des Ortsgebiets zu verhindern, soll sich die Regelung generell auf den öffentlichen Raum beziehen. Schließlich soll die Maßnahme mit strikten Konsequenzen für Verstöße verbunden werden, um deren Einhaltung möglichst sicherzustellen.
Kategorien für Kampfhunderassen
Für die Bestimmung der von der Leinen- und Maulkorbpflicht umfassten Kampfhunderassen im öffentlichen Raum verweist Hiegelsberger auf die Rassen-Kategorisierung im benachbarten Bayern. Dort werden gesetzlich „Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit“ nach Rassen definiert und eingestuft. In die höchste Gefährlichkeitsstufe fallen laut der bayerischen Gesetzeslage Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier und Tosa-Inu.
In der zweithöchsten Gefährlichkeitsstufe werden seitens der bayerischen Behörden weitere 14 Hunderassen aufgelistet. Bei all diesen Rassen sei „die Eigenschaft als Kampfhund“ auf Basis von Expertengutachten „stets vermutet“, begründen die bayerischen Behörden ihr striktes Vorgehen, wobei dieses auch auf „Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden“ angewendet werde.
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