Aber Stallpflicht kommt
Noch kein Vogelgrippe-Fall in Oberösterreich

Große Teile Oberösterreichs gelten als Risikogebiet. Eine Stallpflicht kommt nächste Woche. | Foto: AGES
  • Große Teile Oberösterreichs gelten als Risikogebiet. Eine Stallpflicht kommt nächste Woche.
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Es gibt zwar noch keinen bestätigten Vogelgrippe-Fall in Oberösterreich, aber dennoch gilt in Teilen des Bundeslandes eine erhöhte Risikostufe. In jenen Regionen, die bereits jetzt als "Gebiete mit erhöhtem Geflügelpestrisiko" ausgewiesen sind, muss Geflügel ab kommender Woche bis auf weiteres in geschlossenen – oder zumindest überdachten –  Stallungen gehalten werden, schreibt die Agentur für Gesundheit- und Ernährungssicherheit (AGES) auf ihrer Homepage. 

OÖ. Diese Stallpflicht gilt für alle Betriebe und Hobbyhaltungen, die 50 und mehr Tiere halten. Eine entsprechende Novelle der Geflügelpest-Verordnung des Gesundheitsministeriums soll in den kommenden Tagen erlassen werden.

Die zuständige Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) betont, dass für den Menschen keine Gefahr bestehe, weil das Übertragungsrisiko sehr gering sei. Aber: "Dennoch ist Vorsicht geboten, um die Vogelgrippe nicht in Hausgeflügelbestände einzuschleppen. Gerade Wildgeflügel stellt eine potentielle Gefahr dar: Daher verendete Wasser- oder Raubvögel keinesfalls berühren, sondern den Fundort umgehend der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde melden“, so Langer-Weninger. 

Geflügelpest: Risiko einer Übertragung auf den Menschen gering

Laut AGES wurde in Österreich noch nie eine Infektion des Menschen mit aviären Influenza-Viren nachgewiesen. Vereinzelte Nachweise von Infektionen mit aviärer Influenza bei Personen mit Tierkontakt in anderen Ländern zeigen jedoch, dass eine Übertragung vom Tier auf den Menschen möglich ist, so die Experten. Fast alle Infektionen beim Menschen seien auf engen direkten Kontakt mit infiziertem oder erkranktem Geflügel oder indirekt über deren Fäkalien zurückzuführen. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch wurde weltweit noch nicht beobachtet. Eine Übertragung durch Lebensmittel ist nicht möglich.

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