Petition an Oö. Landtag
Umweltanwalt fordert „zeitgemäßes“ Bodenschutzgesetz

Der Bodenschutz bleibt in Österreich ein strittiges Thema. | Foto: Wolfgang Spitzbart
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Mittels Petition an den Oö. Landtag fordert Umweltanwalt Martin Donat die Erarbeitung eines neuen „zeitgemäßen“ Bodenschutzgesetzes. Grundlage ist eine aktuelle Studie. Das derzeit gültige Oö. Bodenschutzgesetz ist von 1991.

OÖ. Der Bodenverbrauch in Österreich ist schon seit einiger Zeit ein Aufreger. Es wird mit unterschiedlichen Werten argumentiert und man wird das Gefühl nicht los, sowohl Öko-NGOs als auch Politik und Interessensvertretungen würden die vorhandenen Zahlen immer gerade so interpretieren, dass sie ihre Anliegen möglichst unterstützen.

Donat: „Aussagen der Bauwirtschaft sind platt“

Erst in der vergangenen Woche redeten Vertreter der Wirtschaftskammer bzw. der Bauinnung das Problem klein: Es sei derzeit nur ein sehr geringer Anteil von rund 3,5 Prozent der Fläche Österreichs versiegelt – das stimmt auch, aber ist es sinnvoll, in die Gesamtfläche auch Gebirge mit einzurechnen? Nein, sagt Oberösterreichs Umweltanwalt Martin Donat, denn große Problem in OÖ sei speziell der Verlust von Ackerböden. Und Fakt sei eben auch, dass Österreich gemeinsam mit Dänemark und Italien zu den Ländern in der EU zählt, die in den vergangenen Jahren den höchsten prozentualen Nettoflächenverbrauch an Ackerland aufwiesen.

„Diskussion nicht auf Bodenverbrauch reduzieren“

Mehr als 65 Prozent der neuen Flächeninanspruchnahmen gehen demnach zulasten von zumeist hochwertigen Ackerflächen – und die sind es ja auch, die den viel zitierten Eigenversorgungsgrad mit landwirtschaftlichen Gütern beeinflussen. Aber nicht nur das, denn gesunder Boden hat noch andere Eigenschaften, die für unser Ökosystem und damit auch für den Lebensraum des Menschen wichtig sind: So dient der Boden als Wasser- und Kohlenstoffspeicher und übernimmt dadurch eine wichtige Rolle für Klima- und Hochwasserschutz. Außerdem ist er Filter und Puffer für Schadstoffe im Zusammenhang mit Grund- und Trinkwasser. „Ich möchte die Diskussion nicht auf den Bodenverbrauch reduzieren“, sagt Donat und erklärt, dass es auf einen umfassenden Schutz des Bodens ankomme, damit dieser seine Funktion behält. Auf einen Grenzwert für die Flächeninanspruchnahme will sich der Umweltanwalt nicht festlegen, auch wenn er der Meinung ist, es müsste einen geben.

Auch unversiegelte Böden teils in „kritischem Zustand“

Abgesehen von der Versiegelung, sei die Verdichtung, etwa durch schweres land- oder bauwirtschaftliches Gerät, eines der größten Probleme: Rund 30 Prozent der Böden im Alpenvorland sind Untersuchungen zufolge deshalb in „kritischem“, 25 Prozent in „ungünstigem“ Gefügezustand – das heißt, dass der Boden eigentlich in all seinen wichtigen Funktionen eingeschränkt ist. Ein zunehmendes Problem sei auch die Abtragung durch starke Niederschläge – Studien zufolge könnte sich der negative Einfluss dieses Phänomens aufgrund des Klimawandels bis 2050 verdoppeln. Stoffliche Bodenbelastungen, ein Rückgang der Biodiversität, sowie Versauerung und Versalzung kommen hinzu.

Oö. Umweltanwalt Martin Donat fordert ein neues Bodenschutzgesetz. | Foto: BRS/Gschwandtner (Archiv)
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Studie gibt „Eckpfeiler und Handlungsfelder“ vor

Zur Aufstellung eines aktuellen, umfassenden Bodenschutzgesetzes für Oberösterreich hat die Oö. Umweltanwaltschaft beim deutschen Ingenieurbüro „Schnittstelle Boden“ eine Studie beauftragt. Aufbauend auf dieser Studie wurde eine am 15. April dem Oö. Landtag übermittelte Petition erstellt, die eine „grundlegende Überarbeitung und Neuerlassung“ des Bodenschutzgesetzes von 1991 fordert und die „Eckpfeiler und Handlungsfelder eines zeitgemäßen Bodenschutzes“ gleich mitliefert.

„Ein Mindestmaß an Verbindlichkeit“

Was sich die Oö. Umweltanwaltschaft jedenfalls wünscht, ist „ein Mindestmaß an Verbindlichkeit“ bei verschiedenen Grenzwerten. So solle man etwa bei in Anspruch genommenen Flächen einen maximalen Versiegelungsanteil und einen minimalen Begrünungsanteil festlegen. Private Baugründe etwa sollten aus Sicht des Umweltanwalts mindestens zu einem Drittel begrünt sein: „Das ist zumutbar und machbar.“ Auch eine vorgeschriebene Kompensation von Flächenversiegelung durch Dach- und Fassadenbegrünung oder Entsiegelung anderer Flächen könne sinnvoll sein. Bei Betriebsansiedelungen stellt sich Donat im besten Fall ein „Nullsummenspiel“ vor.

Drei (bis vier) Landesräte zuständig für Bodenschutz

„Nachdem das oberösterreichische Raumordnungsgesetz keinerlei Vorgaben enthält, wie unsere wertvollen Ackerböden oder Wälder geschützt werden können und der Raumordnungsreferent lediglich Strategiepapiere mit schönen Überschriften fabriziert, kann ein neues strenges Bodenschutzgesetz den zukunftsraubenden Flächenfraß möglicherweise eindämmen“, signalisiert der Grüne Landesrat Stefan Kaineder per Presseaussendung Unterstützung für Donats Initiative. Was die beiden ebenso für den Bodenschutz zuständigen ÖVP-Regierungsmitglieder, Landesrätin Michaela Langer-Weninger und Landesrat Markus Achleitner (Manfred Haimbuchner von der FPÖ sei hier nur in geringem Maße verantwortlich), dazu sagen, bleibt abzuwarten. Umweltanwalt Martin Donat jedenfalls sieht bei allen Handlungsbedarf. 

Landesrat Achleitner: "OÖ steht besser da als gedacht"
Der Bodenschutz bleibt in Österreich ein strittiges Thema. | Foto: Wolfgang Spitzbart
Oö. Umweltanwalt Martin Donat fordert ein neues Bodenschutzgesetz. | Foto: BRS/Gschwandtner (Archiv)
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