KIM-Verordnung läuft aus
Richtlinien für Kreditvergabe werden 2025 wieder lockerer

- So manches Bauvorhaben konnte aufgrund der KIM-Verordnung wohl nicht realisiert werden.
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Wie gestern vom Finanzmarktstabilitätsgremium (FSMG) bekanntgegeben wurde, steht die umstrittene Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) vor ihrem Ende – sie soll im kommenden Jahr nicht mehr verlängert werden. Bis Juni ist sie aber voraussichtlich noch aktiv.
OÖ. „Es ist vor allem ein wichtiger Schritt für junge Menschen und Familien, um sich ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen zu können, denn gerade für junge Menschen ist ein Eigenheim eine gute Möglichkeit der Zukunftsvorsorge“, kommentiert Sparkasse OÖ-Generaldirektorin Stefanie Christina Huber die Nachricht zum Auslaufen der KIM-Verordnung. Es werde der Bank damit ermöglicht, „Entscheidungen angepasst an die individuelle Situation der potenziellen Kreditnehmer:innen zu treffen“.
Strenge Rahmenbedingungen
Die KIM-VO legte in der Vergangenheit äußerst strenge Rahmenbedingungen für den Erhalt eines Kredits fest: So wurde ein Eigenmittelanteil von mindestens 20 Prozent verlangt, die Laufzeit wurde auf maximal 35 Jahre beschränkt und die Rückzahlungsrate durfte maximal 40 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommen betragen.
Haimbuchner: „Heute noch abschaffen!“
Wohnbaureferent und LH-Stv. Manfred Haimbuchner, der die Verordnung stets scharf kritisiert hat sieht ihre Abschaffung als längst überfällige Selbstverständlichkeit und wäre sie lieber heute als morgen los: „In Wahrheit sollte man sie nicht auslaufen lassen, sondern heute noch abschaffen, denn in den nächsten Monaten bleibt sie immer noch in Kraft und drangsaliert die österreichische Bevölkerung weiter mit überbordenden Regulierungen für den Erhalt eines Kredits“, so Haimbuchner (FPÖ). Voraussichtlich bis 30. Juni 2025 bleibt KIM-Verordnung noch in Kraft.
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