Handwerkerbonus
Bezirksobmann begrüßt Beschluss der Bundesregierung
Der Pinzgauer Bezirksobmann des Wirtschaftsbundes, Hans Otto Resl zeigt sich äußerst erfreut über den Handwerkerbonus, welcher ab 15. Juli 2024 beantragt werden kann. Der Handwerkerbonus ist befristet – eingereicht kann er bis 31. Dezember 2025, für alle Handwerksarbeiten im privaten Wohnbereich, werden.
PINZGAU. "Der Handwerkerbonus bringt positive wirtschaftliche Impulse für die Handwerksbetriebe und eine finanzielle Entlastung für die Kunden", erklärt Hans Otto Resl, Bezirksobmann des Pinzgaus des Wirtschaftsbundes (WB) Salzburg.
Es gibt ein Minimum und ein Maximum, das zu beachten ist
Laut dem WB kann der Handwerkerbonus ab 15. Juli 2024 beantragt werden – er umfasst, den Angaben des WB zufolge, alle Handwerkerleistungen von 1. März 2024 bis 31. Dezember 2025. In Anspruch genommen könne dieser, so Resl, für Handwerksarbeiten im privaten Wohnbereich, beispielsweise Ausmalen, Küchenbau, Fliesenlegen und vieles mehr. Die Höhe der Förderung liege laut Hans Otto Resl bei mindestens 50 sowie maximal 2.000 Euro pro Haushalt und Jahr.
"Positive Impulse für die Wirtschaft setzen"
Des Weiteren sei wichtig zu wissen, dass ab einer Rechnungssumme von 250 Euro bis hin zu einer maximalen Rechnungssumme von 10.000 Euro 20 Prozent gefördert werden. Die maximale Förderhöhe für dieses Jahr, so Resl, beträgt 2.000 Euro, 2025 beträgt sie 1.500 Euro. "Der Handwerkerbonus ist eine wichtige Initiative der Bundesregierung, gerade vor dem Hintergrund der aktuell wirtschaftlich herausfordernden Lage", meint der WB-Bezirksobmann. Die Einreichfrist für den Handwerkerbonus ist der 31. Dezember 2025 – einmal pro Jahr kann ein Antrag digital eingereicht werden – also entweder eine oder mehrere Rechnungen.
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