Schulen
Ab zwei Corona-Fällen muss die Klasse ins Distance-Learning

- Landeshauptmann Wilfried Haslauer, Landesrätin Daniela Gutschi und Bundesminister Heinz Faßmann befassten sich mit dem neuen Plan für die Schüler.
- Foto: Land Salzburg/Franz Wieser
- hochgeladen von Peter Weiss
Für Schüler gibt es eine neue Regel: Ab zwei positiv getesteten Kindern in einer Klasse muss die ganze Klasse fünf Tage lang ins Distance-Learning. Eltern haben aber Anspruch auf Entschädigung für die Sonderbetreuungszeit.
PONGAU. 51 Prozent der Schüler – 4.538 von 8.834 – nahmen das Angebot der Sonderbetreuung an und waren am Dienstag, 23. November, im Pongau im Präsenzunterricht. Nun wurde für den Präsenzunterricht eine neue Regel erlassen: Ab zwei positiven Fällen in einer Klasse muss die ganze Klasse ins Distance-Learning.
„Der Lockdown fordert Kindern, Eltern und Lehrpersonen viel ab. Umso wichtiger ist es, dass es uns gelungen ist, eine Lösung für diejenigen Kinder zu erreichen, in deren Klasse ein erhöhtes Infektionsgeschehen stattfindet“, erklären Landeshauptmann Wilfried Haslauer und Bildungslandesrätin Daniela Gutschi.
Konkreter Ablauf
Der Ablauf wurde folgendermaßen festgelegt: Beim ersten Infektionsfall wird die Klasse fünf Tage lang jeden Tag getestet und nur das betroffene Kind muss zu Hause bleiben. Ab dem zweiten Fall wechselt dann die gesamte Klasse ins Distance-Learning, wo sie in der Regel fünf Tage verbringen werden. Im Anschluss müssen alle Kinder getestet werden und die negative-getesteten Schüler können in die Klassen zurückkehren. Entscheidend ist aber, dass in der Zeit des Distance-Learnings Eltern einen Anspruch für die Sonderbetreuungszeit besteht und die Arbeitgeber die Lohnkosten vom Staat ersetzt bekommen.
Das könnte dich auch interessieren:
Mehr News aus dem Pongau findest du >>>HIER<<<
Bleib immer informiert mit dem Bezirksblätter Newsletter!
>>>HIER<<<
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.