Wolf in Salzburg
Jagdgesetz erlaubt jetzt den Abschuss per Verordnung

  • Sogenannte "Problemwölfe" sollen bald rasch entnommen werden können.
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Salzburgs Landesregierung hat sich darauf geeinigt, Problemwölfe künftig per Verordnung entnehmen, also schießen zu können. Laut Jagdgesetz sei die Entnahme rechtlich möglich, für Wildregionen im Pongau und Pinzgau wird bereits ein Verfahren eingeleitet. 

SALZBURG. Auf die Entnahme von Problemwölfen haben sich heute ÖVP, Grüne und Neos in der Salzburger Landesregierung geeinigt. Darüber berichtet das Landesmedienzentrum in einer Aussendung. Die Entscheidung fiel nach zahlreichen Rissen von Weidevieh, heuer insbesondere im Pinzgau.

"Interessen unter einen Hut bringen"

"Wir haben Respekt vor der Diversität und Artenvielfalt der Tierwelt, aber auch großes Verständnis für die Probleme der Bauern auf den Almen, sodass wir in der Regierung Instrumente entwickeln, die beide Interessen unter einen Hut bringen“, sagen Landeshauptmann Wilfried Haslauer, Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn und der ressortzuständige Landesrat Josef Schwaiger.

Bescheidverfahren dauert zu lange

„Es hat sich gezeigt, dass das Bescheidverfahren aufgrund der Verfahrensdauer kein geeignetes Instrument ist, weil rascher gehandelt werden muss. Beim Auftreten von Verdachtsfällen wird eine Rissbegutachtung durchgeführt und umgehend eine DNA-Analyse veranlasst. Für eine rasche Soforthilfe in Form von vorübergehenden Herdenschutzmaßnahmen nach bestätigten Rissen wird das Notfallteam des Österreichzentrums Bär, Wolf und Luchs angefordert. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird eine Verordnung vorbereitet und ein kurzes Hörungsverfahren eingeleitet, um Maßnahmengebiete zu erklären, in denen ein Problemwolf entnommen werden kann", verkünden Haslauer, Schellhorn und Schwaiger.

So wird der "Problemwolf" definiert

Somit wird für die Wildregionen Kaprun-Fusch sowie Rauris (beide Pinzgau) und die Wildregion Gastein West (Pongau) das Verfahren für die Erlassung einer entsprechenden Maßnahmenverordnung eingeleitet. Dabei gibt es klare Voraussetzungen, wie ein sogenannter "Problemwolf" festgestellt wird: 

  • Herdenschutzmaßnahmen müssen entweder überwunden worden sein oder nicht zumutbar, nicht geeignet oder mit einem unverhältnismäßigen Kostenaufwand verbunden.
  • Das Entnahmegebiet sowie der Riss sind sachverständig zu beurteilen und festzulegen.
  • Vorgesehen ist eine Frist von vier Wochen für die Entnahme, diese beginnt immer nach einem neuerlichen Rissvorfall zu laufen und der entsprechende Zeitraum wird laufend auf der Homepage des Landes aktualisiert.
  • Für die Unterstützung der Landwirte nach erfolgten Rissen wird das Notfallteam des ÖsterreichZentrums Bär, Wolf, Luchs für die Durchführung von vorübergehenden Herdenschutzmaßnahmen angefordert.

Rechtlich und in der Praxis tauglich

"Mir ist wichtig, diese für den ländlichen Raum wichtige Problematik gemeinsam und einvernehmlich einer Lösung für die Betroffenen zuzuführen, die aber gleichzeitig auch rechtlich hält und in der Praxis umgesetzt werden kann", sagt Haslauer, der sich bei LR Schwaiger und seinen Experten für die Vorbereitungsarbeiten bedankte.

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