Verordnung soll Abschuss regeln
Schäden durch Raben und Wasservögel
Das Land Salzburg plant mit einer Verordnung, den Abschuss von Rabenvögeln, Grau- und Fischreihern sowie Kormoranen zu erleichtern, um die Schäden in der Land- und Fischereiwirtschaft zu reduzieren. Dies soll erstmals durch eine Abschussplanverordnung geschehen, die in Kürze in Begutachtung gehen wird.
SALZBURG. Mit dem Ziel das Schadensausmaß in der Land- und Fischereiwirtschaft zu verringern und die Erhaltung gefährdeter Fischarten zu unterstützen, sieht eine neue geplante Verordnung Höchstabschusszahlen pro Wildregion vor. Diese soll eine gezielte und effektive Regulierung der Bestände von Rabenvögel, Grau- oder Fischeiher und Kormorane ermöglichen.
"Die Verordnung jetzt gibt uns vor allem die Möglichkeit, dass nur dann eingegriffen werden muss, wenn es notwendig ist, da es sich um Höchstabschusszahlen handelt. Wir gewinnen so Zeit und Rechtssicherheit für die Jägerschaft und sind zielorientiert. Mit der neuen Verordnung können wir dort Feuer löschen, wo es brennt."
Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek
Schadenshöhe verdreifacht
Seit dem Jahr 2010 habe sich die Höhe für gemeldete Schäden durch Grau- oder Fischreiher sowie Kormoranen am Fischbestand in Salzburg, laut Landeshauptmann-Stellvertreterin Svazek von 400.000 Euro auf 1,3 Millionen Euro mehr als verdreifacht. Um diese einzudämmen und um zum Erhalt vieler gefährdeter Fischarten beizutragen, wäre eine gezielte und effektive Regulierung dieser Wasservögeln nötig.
Auch die Bejagung von Rabenvögeln wie Rabenkrähe, Elster und Eichelhäher soll in der Verordnung geregelt werden, da diese ebenfalls erhebliche Schäden, vor allem im landwirtschaftlichen Kulturen, verursachen können.
Monitoring begleiten Bejagung
Begleitet wird die Kontrolle der Bestände von Raben- und Wasservögeln mit einem laufenden Monitoring, das vom Landesfischereiverband, der Jägerschaft und der Landwirtschaftskammer in den jeweiligen Bereichen durchgeführt wird.
"Dazu werden sowohl die Bestände der jeweiligen Tierarten mittels Zählungen dokumentiert also auch regelmäßig die verursachten Schäden erhoben“,
so Marlene Svazek. Der Verordnungsentwurf soll im Laufe der kommenden Woche in Begutachtung gehen. Nachdem alle Regierungsmitglieder unterschrieben haben und Stellungnahmen dazu gegeben werden konnten, soll die Verordnung dann bis Ende 2025 gelten.
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