SPÖ fordert Kontrolle
Salzburger Tourismusverbände wehren sich gegen pauschale Verdächtigungen
- Im Bild: Stefan Paßeugger, Martin Enn, Christoph Bründl, Anton Santner ( Agentur P8).
- Foto: MeinBezirk Salzburg
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Die Salzburger Tourismusverbände betonen ihre Verantwortung für Betriebe und Regionen und wehren sich gegen pauschale Verdächtigungen. Einer Erweiterung der Prüfkompetenzen stehen sie grundsätzlich offen gegenüber. Die SPÖ will dem Landesrechnungshof ermöglichen, künftig aus eigener Initiative zu prüfen.
SALZBURG. Sie bündeln die touristische Arbeit einer Region, erschließen Märkte und tragen dazu bei, Gäste für einen Aufenthalt zu gewinnen. Die Salzburger Tourismusverbände übernehmen damit Aufgaben, deren Wirkung weit über einzelne Beherbergungsbetriebe hinausreicht. Zugleich stehen ihre Finanzierung und die Kontrolle ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zunehmend im Mittelpunkt politischer Debatten.
Nun fordert die SPÖ eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Der Salzburger Landesrechnungshof soll die Gebarung der Tourismusverbände künftig auf eigene Initiative prüfen können. Aus Sicht der Verbände lässt sich eine solche Erweiterung mit ihrer Selbstverwaltung vereinbaren. Sie verlangen allerdings eine sachliche Diskussion und wenden sich dagegen, ihre Arbeit ohne konkrete Anhaltspunkte unter Verdacht zu stellen.
Verbände verweisen auf bestehende Kontrolle
Anlass für die aktuelle Stellungnahme des Tourismusverbandes Saalbach Hinterglemm ist die laut dessen Aussendung erfolgte Ablehnung eines Antrags auf eine zusätzliche Landesrechnungshofprüfung durch den Salzburger Landtag. Der Verband wertet die Entscheidung als Vertrauenssignal für die touristische Selbstverwaltung.
- Martin Enn, Obmann des Tourismusverbandes Saalbach Hinterglemm.
- Foto: saalbach.com
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Obmann Martin Enn betont, dass die Verbände bereits mehreren Kontrollmechanismen unterliegen. In der Aussendung werden die Vollversammlung, die gewählten Organe und der Finanzkontrollausschuss genannt, dem auch ein von der Gemeinde entsandtes Mitglied angehört. Hinzu kommt die Landesregierung als Aufsichtsbehörde. Bei öffentlichen Fördermitteln bestehen nach Darstellung des Verbandes zusätzliche Prüf- und Nachweispflichten.
Eine Ausweitung der Kontrollmöglichkeiten lehnt Enn nicht grundsätzlich ab. „Die Erweiterung der Kontrollrechte für Opposition und initiativ auch für den Landesrechnungshof sind für uns in Ordnung, wenn Anhaltspunkte vorliegen“, erklärt er.
Damit gibt es in der Debatte durchaus einen gemeinsamen Ausgangspunkt. Die Notwendigkeit von Kontrolle wird von beiden Seiten anerkannt. Unterschiedliche Akzente setzen sie bei den Voraussetzungen und beim Umfang künftiger Prüfungen.
SPÖ will eigenständige Prüfungen ermöglichen
Der Antrag von SPÖ-Klubvorsitzendem Max Maurer und der Abgeordneten Karin Dollinger nimmt die Auseinandersetzungen rund um den Tourismusverband Hallein nach dem Stadtfest 2026 zum Anlass, eine Änderung der Rechtslage zu verlangen.
- Der Landtagsabgeordnete Markus Maurer, SPÖ-Klubvorsitzender, Salzburger Landtag.
- Foto: Land Salzburg / Franz Neumayr
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Nach der im Antrag dargestellten geltenden Gesetzeslage kann der Landesrechnungshof die Gebarung der Tourismusverbände und ihrer erwerbswirtschaftlichen Unternehmungen ausschließlich auf Ersuchen der Landesregierung prüfen. Bei einer solchen Prüfung handelt er zudem nicht als Organ des Landtags.
Die SPÖ will diese Zuständigkeit erweitern. Die Landesregierung soll dem Landtag innerhalb von sechs Monaten ab einer entsprechenden Beschlussfassung eine Änderung des Landesrechnungshofgesetzes vorlegen. Damit sollen künftig unter anderem Einnahmen, Ausgaben, Auftragsvergaben, Ausschreibungen sowie Haushaltspläne und Jahresabschlüsse auf eigene Initiative des Landesrechnungshofes geprüft werden können.
Laut SPÖ soll der Antrag am Mittwoch, 7. Oktober, im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss beraten werden. Eine Gesetzesänderung ist damit noch nicht beschlossen.
Maurer begründet den Vorstoß mit dem finanziellen Gewicht der Verbände. Er verweist auf einen Landesrechnungshofbericht aus dem Jahr 2018, wonach ihnen damals insgesamt mehr als 50 Millionen Euro zur Verfügung standen. Dass die Summe heute höher liege, ist seine Einschätzung. „Eine unabhängige Kontrolle ist bei solchen Summen unabdingbar!“, sagt der SPÖ-Klubchef.
Prüfung und Veröffentlichung unterscheiden
Für die Tourismusverbände ist wesentlich, die Prüfung durch ein gesetzliches Kontrollorgan von der Offenlegung wirtschaftlich sensibler Informationen gegenüber Dritten zu unterscheiden.
In seiner Stellungnahme verweist der TVB Saalbach Hinterglemm etwa auf Konditionen, Kalkulationen, Zielmärkte und Investitionsabsichten. Werden solche Informationen öffentlich zugänglich, könnten sich nach seiner Argumentation Verhandlungspartner und konkurrierende Destinationen darauf einstellen. Nachteile würden damit auch die Mitgliedsbetriebe und die Region treffen. Bei Personal- und Bonifikationsdaten verweist der Verband außerdem auf Datenschutz- und Persönlichkeitsinteressen.
Die Frage der Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes wird nach Angaben des Verbandes derzeit vor dem Verfassungs- und dem Verwaltungsgerichtshof geklärt. Sie ist von der nun beantragten Erweiterung der Landesrechnungshofkompetenzen zu unterscheiden.
Vertrauen braucht nachvollziehbare Regeln
Die Diskussion betrifft damit zwei berechtigte Anliegen. Die Verwendung der Mittel soll nachvollziehbar kontrolliert werden können. Gleichzeitig brauchen die Verbände verlässliche Bedingungen für ihre Arbeit im Wettbewerb der Tourismusregionen.
Die Kritik an Vorgängen in einem einzelnen Verband rechtfertigt für sich genommen keine pauschalen Schlussfolgerungen über alle Salzburger Tourismusverbände. Ebenso ist die Forderung nach zusätzlichen Prüfkompetenzen noch kein Beleg für Missstände.
Eine sachlich ausgestaltete Kontrolle kann deshalb auch im Interesse der Verbände liegen. Sie kann Kritik überprüfen, unbegründete Verdächtigungen ausräumen und Vertrauen in die Arbeit jener stärken, die Verantwortung für die touristische Entwicklung ihrer Region übernehmen.
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