Straßenverkehr
Strafsätze für Raser werden mehr als verdreifacht

Es wird mehr Schwerpunktkontrollen in Salzburg geben. | Foto: Symbolfoto: Franz Neumayr
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  • Es wird mehr Schwerpunktkontrollen in Salzburg geben.
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Über empfindliche Strafhöhen bei hoher Geschwindigkeitsüberschreitung will Salzburg die Raser "erziehen". Für Landesrat Schnöll ist das aber nicht genug. Er kann sich vorstellen, dass den Führerschein an Ort und Stelle abgeben muss, wer die Geschwindigkeit mit einem gewissen Tempo überschreitet, – wie beim Alkoholwert.

SALZBURG. Ein illegales Straßenrennen haben sich erst Ende Mai sechs Autofahrer auf der B158 in Strobl (Flachgau) geliefert. Eine Zivilstreife verfolgte die Fahrzeuge mit bis zu 218 Kilometer pro Stunde (km/h) bei erlaubtem Tempo-100. Die Fahrzeuge überholten sich gegenseitig. Die fünf Lenker im Alter zwischen 20 und 27 Jahren, wurden bei der Behörde angezeigt und müssen mit einem Führerscheinentzug rechnen – hieß es dazu von der Pressestelle der Polizei. 

Frust auf die Straße bringen

Situationen wie diese sind keine Einzelfälle. Immer häufiger kommt es zu illegalen Straßenrennen in Salzburg, aber auch ohne Rennen zu fahren, wird bei uns gerne gerast. "Die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass der Frust mancher Salzburger auf der Straße entladen wird", sagt Verkehrslandesrat Stefan Schnöll. "Überholmanöver und Ablenkungen durch das Handy machen Autos zu gefährlichen Waffen." 

Stefan Schnöll, Verkehrslandesrat: "Die Strafen müssen wehtun und so hoch sein, dass Wiederholungstäter abgeschreckt sind." | Foto: Land Salzburg
  • Stefan Schnöll, Verkehrslandesrat: "Die Strafen müssen wehtun und so hoch sein, dass Wiederholungstäter abgeschreckt sind."
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"Verkehrstote werden gesellschaftlich akzeptiert" 

400 Tote gibt es im Straßenverkehr österreichweit jährlich. Die Hälfte davon sei auf Raserei zurückzuführen. "Das wird gesellschaftlich einfach akzeptiert", kritisiert Schnöll. "In Salzburg nicht mehr. Wir fahren jetzt eine Null-Tolleranz-Politik." Vorbild ist hier vor allem die Schweiz, wo die Anzahl der Verkehrstoten nur halb so hoch ist, wie bei uns. "Die Strafen dort sind drakonisch. Das wirkt abschreckend", so Schnöll.  

"Strafen müssen weh tun"

Höhere Strafen, mehr Schwerpunktkontrollen und eine eigene Stelle innerhalb der Landesverkehrsabteilung der Polizei sollen das Problem lösen. Vor allem über empfindliche Strafhöhen bei hoher Geschwindigkeitsüberschreitung bis hin zu sechsmonatigem Führerscheinentzug und Beschlagnahmung des Fahrzeugs bei Wiederholungstätern will der Landesrat Raser "erziehen". "Die Strafen müssen weh tun und so hoch sein, dass Wiederholungstäter abgeschreckt sind. So hoffen wir auf einen Lerneffekt", sagt Schnöll. 

Beim Rasen wurden Strafen mehr als Verdreifacht

Die Strafhöhe bei 40 km/h über erlaubtem Tempo 50 im Ortsgebiet liegt aktuell bei 500 Euro. Ab der StVO-Änderung (voraussichtlich 1. September 2021) wären es mindestens 1.600 Euro. Ab 50 km/h über erlaubtem Tempo 100 bzw. 130 auf Landstraßen und Autobahnen liegt die Strafhöhe aktuell bei 600 Euro. Ab September wären es mindestens 2.200 Euro. Wer 70 km/h über dem erlaubten Tempolimit unterwegs ist, bezahlt künftig mindestens 3.400 Euro. 

Das sind die neuen Richtsätze:
Ortsgebiet:
31 bis 35 km/h zu schnell: 250 Euro (derzeit 200)
36 bis 40 km/h zu schnell: 500 Euro (derzeit 300)
41 bis 50 km/h zu schnell: 1.600 Euro (derzeit 500)
51 bis 60 km/h zu schnell: 2.200 Euro (derzeit 700)
61 bis 70 km/h zu schnell: 2.800 Euro (derzeit 900)
Mehr als 70 km/h zu schnell: 3.400 Euro (derzeit 1.200)

Freilandstraßen und Autobahnen
31 bis 35 km/h zu schnell: 200 Euro (derzeit 150)
36 bis 40 km/h zu schnell: 400 Euro (derzeit 250)
41 bis 45 km/h zu schnell: 1.000 Euro (derzeit 350)
46 bis 50 km/h zu schnell: 1.600 Euro (derzeit 450)
51 bis 60 km/h zu schnell: 2.200 Euro (derzeit 600)
61 bis 70 km/h zu schnell: 2.800 Euro (derzeit 850)
Mehr als 70 km/h zu schnell: 3.400 Euro (derzeit 1.200)

Polizei entscheidet nach Ermessen

Wie hoch das Strafmaß bei Organmandaten tatsächlich ausfällt, obliegt dem Polizisten vor Ort. Bei Anzeigen entscheidet die Behörde. In den letzten drei Jahren wurde das höchstzulässige Strafmaß für Temposünder in ganz Salzburg nicht ein Mal ausgeschöpft. 

Günter Reiner, Landesverkehrsabteilung: "Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit werden von der Polizei begrüßt." | Foto: LPD Salzburg
  • Günter Reiner, Landesverkehrsabteilung: "Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit werden von der Polizei begrüßt."
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Im Lungau wird am häufigsten gestraft

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen wird am häufigsten im kleinsten Salzburger Bezirk, im Lungau, gestraft – 81.078 Strafen waren es im Jahr 2020. Am niedrigsten war die Anzahl im Tennengau mit 26.678. Auch die durchschnittliche Strafhöhe ist im Lungau am höchsten. Ein "Ticket" kostete den Fahrer 2020 dort im Durchschnitt 49,50 Euro. Am günstigsten kam man im Pinzgau mit durchschnittlich 43,41 Euro davon. 

Anzahl der Strafen für Geschwindigkeitsübertretungen:
Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung 
2018: 52.797
2019: 65.757
2020: 66.489 

Bezirkshauptmannschaft Hallein
2018: 33.786
2019: 24.867
2020: 26.678
 
Bezirkshauptmannschaft St. Johann
2018: 47.041
2019: 26.089
2020: 58.669 

Bezirkshauptmannschaft Tamsweg
2018: 96.240
2019: 72.689
2020: 81.078

Bezirkshauptmannschaft Zell am See
2018: 23.282
2019: 30.360
2020: 35.589 

Führerschein weg

Eine Führerscheinabnahme wegen überhöhter Geschwindigkeit wäre ab 40 km/h über erlaubtem Tempo 50 im Ortsgebiet und ab 50 km/h über erlaubtem Tempo 100 bzw. 130 auf Landstraßen und Autobahnen möglich. Wie häufig es wegen Geschwindigkeitsüberschreitung zu Führerscheinabnahmen kommt, gibt die Polizei nicht bekannt. "Jeder Sachverhalt ist individuell zu beurteilen", teilt Günter Reiner von der Landesverkehrsabteilung mit. "Liegen die Voraussetzungen für eine Abnahme vor Ort nicht vor, wird der Führerschein nicht sofort abgenommen."

Raser wie Alkolenker bestrafen

Warum es nicht öfter zu sofortigem Führerscheinentzug kommt, versteht Landesrat Schnöll nicht: "Im Fall von Strobl wäre das möglich gewesen. Wie sechs erwachsene Lenker, die um 118 km/h zu schnell unterwegs sind und sich ein Rennen liefern, nach der Polizei-Kontrolle mit dem Auto und dem Führerschein weiterfahren können, versteht niemand. Was soll das für ein Learning auslösen?", kritisiert Schnöll. Er spricht sich für eine Lösung wie bei Alkolenkern aus: "Wer die Geschwindigkeit mit gewissem Tempo überschreitet, sollte – wie beim Alkoholwert – den Führerschein an Ort und Stelle abgeben müssen. Aktuell ist das eine Kann-Bestimmung. Übergangsweise wünsche ich, dass die aktuelle Bestimmung restriktiver ausgelegt wird." 

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