Neue Warngeräte vermeiden Wildunfälle
Gerade im Herbst ereignen sich viele Unfälle mit Wildtieren im Bezirk.
SALZKAMMERGUT (km). Im abgelaufenen Jagdjahr 2010/2011 wurden fast 7000 Rehe auf Oberösterreichs Straßen bei Kollisionen mit Autos getötet. „Alle über Land und durch Wälder führenden Straßen, vor allem alle Landesstraßen mit starkem Verkehrsaufkommen sind Wildunfall-Häufungspunkte.
Zahl der Unfälle verringern
Die Jäger kennen die Stellen und versuchen, durch technische Geräte, Wildwarner, die Zahl der Unfälle zu verringern“, erklärt Bezirksjägermeister Alois Mittendorfer. Entlang der B144 und B145 haben viele genossenschaftliche Gemeindejagden im Bezirk Gmunden bereits solche Schutzanlagen aufgestellt. In Altmünster sind folgende Straßen bereits durch die Jägerschaft gesichert: B145 Landesstraße, Hatschekstraße, Aurachtal Landesstraße, Großalm Landesstraße, Buchbergstraße und Pichlhofstraße.
Jäger warten Warngeräte
„Die Jäger montieren und warten diese Geräte, das heißt, sie reinigen sie oder tauschen sie nach Beschädigung aus“, so Alois Mittendorfer II, der als Jagdleiter der Gemeindejagd Altmünster für die Anlagen verantwortlich ist. Doch die Absicherung ist noch nicht abgeschlossen: „Kürzlich wurde im Weißenbachtal ein großes Projekt durch die örtliche Jägerschaft realisiert.“
Kommt es jedoch zu einer Kollision mit Wildtieren, gibt es einige Punkte, die zu beachten sind. Auf keinen Fall sollten riskante Ausweichmanöver durchgeführt werden, auch wenn man sich bewusst ist, dass man ein Tier tötet oder verletzt.
„Wenn der Zusammenprall unvermeidlich ist, die Lenkung gerade halten, Vollbremsung, Aufprall erwarten. Nach dem Zusammenstoß die Unfallstelle sichern - Warnblinklicht einschalten, Warndreieck aufstellen - und dann die Polizei oder den Jagdausübungsberechtigten benachrichtigen“, rät Bezirkspolizeikommandant Walter Hölczli.
Läuft das angefahrene Wild weiter, sollte der Autofahrer die Unfallstelle deutlich sichtbar kennzeichnen. Auf keinen Fall darf das Wild mitgenommen werden - das wäre Wilderei - sondern nur von der Straße gezogen werden. Für die Versicherung muss der Wildunfall von der Polizei bescheinigt werden. Auch bei Auffahrunfällen durch überraschendes Bremsen für den Nachfolgeverkehr riskiert das bremsende Auto zumindest ein Mitverschulden. „Laut Straßenverkehrsordnung darf ein Fahrzeuglenker nicht plötzlich und für den Nachfolgeverkehr überraschend bremsen“, erklärt Hölczli.
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