Österreichisches Blindenführhundewesen
Da Österreich auch ein Mitgliedsstaat der EU ist und jährlich höhere Abgaben gegenüber anderen EU Staaten hat, wäre es an der Zeit ein einheitliches Gesetz im Österreichischen Blindenführhundewesen neu zu regeln und gesetzlich auch zu verankern, denn seit 20 Jahren hat sich im Österreichischen Blindenführhundewesen zum Thema Anerkennung der Blindenführhunde als medizinische Rehabilitationsmaßnahme überhaupt nichts getan.
Seit 1993 gibt es Bemühungen in Form von schriftlichen Eingaben und persönlichen Vorsprachen, das auch in Österreich, so wie bereits ausgeführt in Deutschland und der Schweiz unter Wahrung eines Rechtsanspruches die Kosten für einen nach § 39a BBG ausgebildeten und beurteilten Blindenführhund von den Krankenkassen als Kostenträger übernommen werden.
Könnten die Kosten eigentlich von den Sozialversicherungsträgern aufgebracht werden?
Ein eindeutiges Ja!
Derzeit und laut Statistik schon in den Jahren vorher werden von den Blindenführhundeschulen in Österreich jährlich 10 bis 15 Hunde zu Blindenführhunden ausgebildet und dem Werber als erst Hund oder zur Wiederbeschaffung weitergegeben. Die Gesamtkosten für 15 Hunde liegen daher bei etwa € 450.000,--. Würde zum Beispiel eine Million EURO jährlich für diesen Zweck bereitgestellt werden, so würde weit in die Zukunft hinaus abgesichert sein, dass blinde und hochgradig sehbehinderte Personen die die Voraussetzungen einen Blindenführhund zu halten erfüllen, auch einen treuen Begleiter auf vier Pfoten finanziert bekommen würden und nicht mehr als „Bittsteller“ auftreten müssten.
Da aber die Sozialversicherungsträger kleinen Blindenführhund finanzieren wollen, reden sie sich einfach raus, das ein Blindenführhund Luxus wäre. Aber dem ist nicht so, denn ein Blindenführhund ersetzt den hochgradig Sehbehinderten und Blinden einen Großteil an menschlicher Hilfe, die dem Staat auf Dauer noch treuer kommt, als die Finanzierung eines Blindenführhundes.
Weiter wird auch als Gegenargument vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger angeführt, dass es sich bei der Finanzierung um eine Artfremde Leistung handeln würde. Was bitte ist da eine Artfremde Leistung, das für mich mal interessieren. Außerdem sollte mal geklärt werden, was mit einer Artfremden Leistung gemeint ist.
Beispiel ob das Wochengeld das von den Krankenkassen zur Auszahlung gelangt, eine Artgerechte oder doch auch eine nicht Artgerechte Leistung ist?
Noch einmal sei an dieser Stelle vermerkt, dass die Politik in diesem Falle die notwendigen Maßnahmen zu setzen hätte, um eine Klärung in dieser Angelegenheit ehestens herbeizuführen.
Die im Österreichischen Parlament vertretenen Parteien, SPÖ, ÖVP, FPÖ,Grüne , NEOS und das Team Stronach wären durch ihre Volksvertreter angehalten, endlich gesetzliche Maßnahmen zu treffen die eine Umsetzung der Finanzierung eines Blindenführhundes nach dem Vorbild der Bundesrepublik Deutschland möglich macht.
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