" Petition für Blindenführhunde" in Österreich !
Unabhängiger Blindenführhunde Verein ÖsterreichVorwort :
Und wieder einmal legen die Herrn /Frauen Politiker/innen eine Petition für die Anerkennung von Blindenführhunden als medizinische Rehabilitationsmaßnahme oder ( Reha - Behelf ) ad acter. Sie behaupten, das man ja Förderungen für einen Blindenführhund bekommt. Das ist schon richtig, aber noch kein Politiker/in hat seitdem die Petitionen von den verschiedenen Vereinen laufen erwähnt, das alle Förderungen eine „Kann Bestimmung“ enthalten. Damit ist gemeint das jede Förderung im Ermessen des Ausgleichstaxfond und den anderen Trägern liegt.
In Österreich zahlt das Bundessozialamt ungefähr 60 Prozent der Kosten aus dem Ausgleichstaxfond. Die restlichen Kosten werden von anderen Trägern übernommen, beispielsweise von der Pensionsversicherungsanstalt oder der Sozialversicherung. Das ist jedoch eine Kann-Bestimmung. Es besteht kein Rechtsanspruch, dass die restlichen Kosten übernommen werden. Häufig bemühen sich Betroffene um eine anderweitige Kostenübernahme, damit sie Blindenführhunde anschaffen können. Ein hochgradig Sehbehinderter oder Blinder, der im Beruf steht ca.15.000 Euro von den öffentlichen Institutionen.
Ein Pensionist bekommt gerade einmal bis zu 4000 Euro vom Bundessozialamt, aber die Höhe der Förderung liegt auch im Ermessen des Bundessozialamt, denn auch dort besteht kein Anspruch auf eine Förderung auch wenn der Blindenführhund die zweistufige Prüfung in Österreich bestanden hat. Ja und am aller härtesten trifft es Personen mit niedrigem Einkommen, Studenten und Arbeitslose, die bekommen von Seiten der öffentlichen Institutionen nicht einmal einen Euro, denn Sie zählen weder zu der arbeitenden Bevölkerung noch zu den Pensionisten
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