St. Pölten
Erzieher wegen sexuellen Missbrauchs zu 5 Jahren Haft verurteilt
Mit schweren Vorwürfen konfrontierte die Staatsanwaltschaft St. Pölten einen 59-jährigen Deutschen, der bis Sommer vergangenen Jahres als Intensivbetreuer in einem Jugendheim tätig war. Unter Ausnützung seiner Stellung soll er sich 2023 mehrfach an seinen Schützlingen vergangen haben.
ZENTRALRAUM. Er hatte einen „guten Draht“ zu Jugendlichen, bei denen eine intensivere Betreuung notwendig erschien.
„Er konnte zu den schwierigsten Jugendlichen eine Verbindung aufbauen“,
erklärte Verteidiger Andreas Strobl zu Beginn des Prozesses. Doch drei Jugendliche, die der Intensivbetreuer während ihres Aufenthaltes in dem Heim im niederösterreichischen Zentralraum kennengelernt hatte, werden laut Anklage als Opfer genannt: ein 16-jähriger Bursche, der an einer Entwicklungsstörung leidet, ein 17-jähriger Autist mit Angststörungen, sowie ein Zwölfjähriger, bei dem der Beschuldigte den Oralverkehr durchgeführt hat, während der noch unmündige Bub schlief.
Der Beschuldigte bekannte sich nur zu dem Fall mit dem unmündigen Zwölfjährigen umfassend schuldig. Der Bub befand sich bereits wieder in der Obhut seiner Eltern, als er sich mit seinem ehemaligen Betreuer in einer Sauna traf und anschließend bei ihm übernachtete.
Die Vorwürfe, den 16-Jährigen betreffend, wies der Sozialpädagoge teilweise zurück, zumal dieser 2019 das Heim bereits verlassen habe und er damit das Autoritätsverhältnis nicht mehr bestand. Zu den Vorfällen soll es ebenfalls in der Wohnung des Deutschen gekommen sein.
Als besonders verwerflich bezeichnete die Staatsanwältin die Übergriffe gegen den 17-Jährigen beim gemeinsamen Duschen, da das Opfer aufgrund einer psychischen Störung nicht in der Lage gewesen sei, die Bedeutung der Handlungen einzuordnen. Zur Erklärung des 59-Jährigen, der behauptete, er habe nur die Anweisungen seines Chefs, die Körperpflege des Burschen zu überwachen und durchzuführen, befolgt, meinte Strobl:
„Das nimmt der Handlung den objektiven Sexualbezug.“
Das gemeinsame Duschen habe nur dazu gedient, dem Jugendlichen die massive Angst vor dem Wasser zu nehmen.
Neben den belastenden Aussagen der Opfer konnten am Mobiltelefon des 16-Jährigen ihm übermittelte Bilder vom Genitalbereich, sowie ein Masturbationsvideo des Beschuldigten sichergestellt werden.
Das Urteil
Nach intensiver Beratung des Schöffensenats lautete das bisher nicht rechtskräftige Urteil: Fünf Jahre Haft! Darüber hinaus erteilte das Gericht ein Beschäftigungsverbot auf unbestimmte Zeit, den Opfern wurden je 3.000 Euro Entschädigung zugesprochen.
„Es ging hier auch darum, ein Zeichen nach außen zu setzen, dass so etwas nicht zu tolerieren ist“,
begründete die vorsitzende Richterin Doris Wais-Pfeffer die Haftstrafe. Der Beschuldigte habe das Vertrauen der Jugendlichen ausgenutzt und sein Autoritätsverhältnis schwer missbraucht.
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