Der Weg in die EU

Anita Ziegerhofer ist Leiterin des Fachbereichs Rechtsgeschichte und Europäische Rechtsentwicklung an der Karl-Franzens-Universität Graz. | Foto: KK
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Wie läuft der EU-Beitrittsprozess ab?
Jeder Staat, der der EU beitreten möchte und die Kopenhagener Kriterien erfüllt, richtet zunächst einen Antrag an den Rat der EU. Dann wird die EU-Kommission beauftragt, die Beitrittsfähigkeit des Bewerberlandes zu prüfen. Nach positiver Stellungnahme kann der Rat die Verhandlungen formell eröffnen. Danach wird der Beitrittsvertrag erarbeitet.

Sind auch die bestehenden EU-Mitglieder involviert?
Ja, natürlich. Der Beitrittsvertrag muss vom Rat der EU, von der EU-Kommission und vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Anschließend wird er vom Kandidatenland und von den Vertretern aller Mitgliedstaaten unterzeichnet. Danach erfolgt das Ratifizierungsverfahren.

Welche Kandidatenländer gibt es derzeit?
Albanien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und die Türkei haben den Status von Kandidatenländern. Potenzielle Anwärter sind Bosnien-Herzegowina und der Kosovo. Island hat 2010 mit Beitrittsverhandlungen begonnen, diese 2013 unterbrochen und 2015 den Antrag auf EU-Beitritt zurückgezogen. 

Mehr über den EU-Beitrittsprozess sowie über die Werte der Europäischen Union lesen Sie hier.

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