Bergwacht-Einsatzstelle Stubai informiert
Müll-Schandfleck im Neustifter Dorfzentrum

Müllablagerung im Dorfzentrum | Foto: Tiroler Bergwacht - Einsatzstelle Stubai
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NEUSTIFT I. ST. Ende Feber meldete sich eine aufmerksame Neustifterin im Gemeindeamt mit dem Kommentar: „… und das im Zentrum von Neustift“ sowie einem aussagekräftigen Foto. Zu sehen waren etliche Säcke mit unsortiertem Müll, deponiert in einer Hausecke auf einem Grundstück mitten in Neustift nahe der Pfarrkirche. Die Gemeinde bat die Bergwacht um Unterstützung, der Sache auf den Grund zu gehen. Vorgefunden wurden dann beim Haus an der Kirchgasse etwa 45 Müllsäcke, ein halbvoller Restmüllsack mit Gemeindeaufdruck sowie Schaumstoffreste. Der Inhalt bestand aus unsortiertem Siedlungsabfall wie Alu- und Blechdosen, Speiseresten, Kunststoff- und Verbundmaterial, Glasflaschen, Burger-Verpackungen etc. – kein schöner Anblick für Spaziergänger und Kirchenbesucher.

Fehler aus Unwissenheit - Einmaleins der Mülltrennung

Während der Bestandsaufnahme kontaktierte ein Hausbewohner den Bergwächter und zeigte sich im Laufe des Gespräches einsichtig. „Ich habe mich schon bei der Gemeinde erkundigt und einen Müllabfuhr-Kalender erhalten“, erklärte er, „ kann aber nicht so gut Deutsch und kenne mich damit nicht aus.“ Kurzerhand wurde dem Mieter das System der getrennt zu sammelnden Abfälle detailliert erklärt und vereinbart, dass möglichst alle Hausbewohner gemeinsam innerhalb einiger Tage alles sauber trennen und beim Recyclinghof ordnungsgemäß entsorgen. Auf die geltende Abfallordnung der Gemeinde wurde hingewiesen, auch auf die Strafbestimmungen bei Zuwiderhandlungen.

Aufstellungsort, Reinigung, Instandhaltung - Grundbesitzer verantwortlich

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass für die Einhaltung des Tiroler Abfallwirtschaftsgesetzes bzw. der Gemeinde-Abfallordnungen der Grundeigentümer verantwortlich ist. So ist es zumindest fragwürdig, wenn Hausbesitzer ihre Häuser etwa an ausländische Saisonarbeiter vermieten, ohne diese über Pflichten bei der Abfallentsorgung aufzuklären und ihnen auch keine Sammelbehälter zur Verfügung stellen.

Abfallordnung in Kürze

  1. Die Abfalltrennung wird für alle Haushalte und Gewerbebetriebe zwingend vorgeschrieben.
  2. Die Grundeigentümer haben dafür zu sorgen, dass die Abfallbehälter innerhalb des Grundstückes so aufgestellt werden, dass keine unzumutbare Belästigung der Hausbewohner und Nachbarschaft durch Staub, Geruch oder Lärm erfolgen kann und die Behälter ordnungsgemäß benutzt werden können. Die Deckel sind am vorgesehenen Standort bis zur Entleerung geschlossen zu halten.
  3. Die Abfallbehälter und Säcke sind am Abfuhrtag am Rande der öffentlichen Straße so bereitzustellen, dass der öffentliche Verkehr und Fußgänger nicht behindert werden. Die Aufstellung hat so zu erfolgen, dass die Behälter ohne Schwierigkeiten und vermeidbaren Zeitverlust entleert bzw. eingesammelt werden können.
  4. Die Grundeigentümer haben für die Instandhaltung und die regelmäßige Reinigung der Behälter zu sorgen. Im Falle größerer Beschädigungen sind diese unverzüglich auszutauschen. Für die Sauberkeit von Bioabfalltonnen ist die Verwendung von Einstecksäcken erforderlich.

Die Bergwacht wird diesen Bereich weiterhin im Auge behalten. Gemeindeämter und Tiroler Bergwacht nehmen Meldungen dieser Art jederzeit entgegen, Mail: bauhof@neustift.tirol.gv.at oder stubai@tbw.gv.at

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