Hohe Beratungskosten
Landesrechnungshof kritisiert vier südoststeirische Gemeinden

- Bad Radkersburg ist eine von vier Gemeinden, die im Zuge einer Querschnittsprüfung vom Landesrechnungshof unter die Lupe genommen wurden.
- Foto: RegionalMedien
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Der Landesrechnungshof überprüfte die Grundstücks- und Immobilienbewertung von Bad Radkersburg, Klöch, Tieschen und Halbenrain. Kritisiert werden die vier Gemeinden für die hohen Beratungskosten für die zunächst beabsichtigte Gründung einer gemeinsamen Genossenschaft, zu der es letztlich nie kommen sollte.
SÜDOSTSTEIERMARK. Die vier Gemeinden Bad Radkersburg, Klöch, Tieschen und Halbenrain wurde vom Landesrechnungshof unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch im Zuge einer Querschnittsprüfung im Wesentlichen als in Ordnung befunden. Problematisch sieht der Landesrechnungshof hingegen deren geplante, aber dann doch nicht umgesetzte Gründung der "Projekt- und Strukturentwicklung Region Radkersburg Genossenschaft".

- Tieschen ist in Sachen Dokumentation Vorbild, kritisiert wurde die Gemeinde wie die drei Nachbarn Klöch, Halbenrain und Bad Radkersburg auch für die hohen Beratungskosten für eine Genossenschaft.
- Foto: Marktgemeinde Tieschen
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Tieschen als Vorbild
Zunächst zu den positiven Nachrichten für die vier südlichen Gemeinden im Bezirk Südoststeiermark. In allen vier Gemeinden betrug das Grundstücks- und Immobilienvermögen im Prüfzeitraum 2017 bis 2021 mehr als 79 Prozent des langfristigen Vermögens. Die Bewirtschaftung der gemeindeeigenen Grundstücke und Immobilien sei entsprechend den rechtlichen Vorgaben erfolgt, was auch für die An- und Verkaufe von Gemeindevermögen sowie die Abschlüsse bzw. Auflösungen von Miet- und Pachtverträgen gelte. Der Landesrechnungshof empfiehlt allerdings, den Zustand und die Objektsicherheit für die von den Gemeinden verwalteten Gebäude zu prüfen und zu dokumentieren, wie es die Marktgemeinde Tieschen bereits vormacht.

- Heinz Drobesch ist der Direktor des Landesrechnungshofes.
- Foto: Land Steiermark
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Außer Spesen nichts gewesen
Kein Ruhmesblatt hingegen stelle die geplante Gründung der „Projekt und Strukturentwicklung Region Radkersburg Genossenschaft“ durch die vier Gemeinden dar. Nach Rechtsunsicherheiten – etwa betreffend die Gesellschaftsform, die Satzung oder die aufsichtsbehördliche Genehmigung – wurde auf die Gründung der Genossenschaft schließlich verzichtet. Geblieben sind allerdings Kosten in der Höhe von knapp 100.000 Euro für ein Beratungsunternehmen. Dafür aufkommen müssten die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, wie es in einer Aussendung des Landesrechnungshofes heißt.
Daraus ergibt sich die Empfehlung des Landesrechnungshofes, vor einer allfälligen Gründung einer Genossenschaft zur interkommunalen Zusammenarbeit durch Einholung eines Rechtsgutachtens prüfen zu lassen, ob und wie dies rechtskonform umsetzbar wäre. Dieser Appell richtet sich im Übrigen an alle steirischen Gemeinde. Der Landesrechnungshof sieht die Gründung einer Genossenschaft ohnehin als problematisch an, da dadurch die Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten sowohl der Gemeinden als auch der Aufsichtsbehörde schwinden würden.
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