Absiedelungen im Eferdinger Becken auch für jüngere Gebäude (errichtet nach 1.7.1990) möglich!
Ein im Auftrag des Landes Oberösterreich und des BMVIT erstelltes Rechtsgutachten der Kanzlei Saxinger, Chalupsky & Partner belegt diese Möglichkeit, auch jüngere Gebäude freiwillig abzusiedeln und dazu die generell festgesetzte Förderung von Bund und Land in der Höhe von 80 Prozent des Sachwertes leisten zu können. BEZIRK. „Es ist sehr erfreulich, dass wir gemeinsam eine schnelle Lösung für jene Menschen gefunden, haben, die aus dem Überschwemmungsgebiet im Eferdinger Becken absiedeln wollen....