Corona-Lockerungen
Diese Regeln gelten ab 1. Juli im Gottesdienst
Auch in den katholischen Kirchen treten im Zuge der bundesweiten Corona-Lockerungen ab 1. Juli neue alte Regeln in Kraft. Statt der FFP2-Maskenpflicht reicht künftig ein einfacher Mund-Nasen-Schutz (MNS) aus. In einigen Fällen kann auch ganz auf die Maske verzichtet werden. ÖSTERREICH. Ganz entfallen kann die Maske laut den am Mittwoch veröffentlichten Regeln der Bischofskonferenz im Freien und wenn bei Feiern aus einmaligem Anlass wie Taufe, Erstkommunion oder Firmung die Geltung der 3G-Regel...