Corona-Regeln für Gottesdienste
Ab sofort FFP2-Masken und Zwei-Meter-Abstand in Kirchen

Auch die Kirche verschärft die Sicherheitsmaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Der Gottesdienste im kleinsten Kreis ist mit maximal zehn Personen weiterhin zulässig – allerdings nur mit FFP2-Maske und einem Mindestabstand von zwei Metern. | Foto: Pixabay
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  • Auch die Kirche verschärft die Sicherheitsmaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Der Gottesdienste im kleinsten Kreis ist mit maximal zehn Personen weiterhin zulässig – allerdings nur mit FFP2-Maske und einem Mindestabstand von zwei Metern.
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Die Katholische Kirche hat ihre Corona-Schutzmaßnahmen adaptiert: Wo bisher ein Mund-Nasen-Schutz in Kirchen und bei Gottesdiensten verpflichtend war, ist ab sofort eine FFP2-Maske zu tragen. Der bisher geltende Mindestabstand von 1,5 Metern wird darüber hinaus auf zwei Meter erhöht.

ÖSTERREICH. Das beschloss die Bischofskonferenz am Montag. Die am Dienstag auf Grundlage des Beschlusses veröffentlichte "Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier der Gottesdienste" gilt bis vorerst 6. Februar. In dieser Zeit bleibt wie bisher die Feier von öffentlichen Gottesdiensten ausgesetzt. Die Kirchen stehen tagsüber aber weiterhin für das persönliche Gebet unter Einhaltung der neuen Regeln offen. Die neuen Regelungen entsprechen - bis auf die beiden Neuerung - den bisherigen kirchlichen Vorschriften, die seit 28. Dezember 2020 für die Zeit des verschärften Lockdowns gelten.

Gottesdienste im kleinsten Kreis mit FFP2-Maske

Demnach ist die Feier "nicht öffentlich zugänglicher Gottesdienste" im kleinsten Kreis an Sonn- und Wochentagen unter bestimmten Bedingungen zulässig. Hier gelten detaillierte Regeln: Gottesdienste können von fünf bis höchstens zehn im Vorhinein namentlich festgelegten Personen inklusive des Vorstehers stellvertretend für die ganze Gemeinde gefeiert werden. Dabei muss "Vorkehrung dafür getroffen werden, dass sich für die Dauer der Feier keine weiteren Personen im Kirchenraum aufhalten", heißt es von der Bischofskonferenz.

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Anders als bisher ist jetzt aber ein erhöhter Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr müssen eine FFP2-Maske tragen. Keine Maskenpflicht besteht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Kinder von sechs bis 14 Jahren können in der Kirche statt der FFP2-Maske wie bisher einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz tragen. Ist es etwa für den Priester durch das Wahrnehmen eines liturgischen Dienstes zeitlich begrenzt nicht möglich, eine FFP2-Maske zu tragen, so muss ein größere Sicherheitsabstände eingehalten werden. 

Nur "notwendige Gesänge"

Der Gottesdienst soll in der gebotenen Kürze gefeiert werden. "Innerhalb der Gruppe der fünf bis höchstens zehn Mitfeiernden ist nur der Gesang von Solisten bzw. Kantoren möglich, welche wenigstens die notwendigen Gesänge übernehmen sollen", heißt es im Blick auf die Gottesdienstgestaltung. An die Stelle der übrigen Gesänge soll Instrumentalmusik treten, wobei ein Zusammenwirken von Vokal- und Instrumentalsolisten mit bis zu fünf Personen möglich ist.

Wo bisher ein Mund-Nasen-Schutz in Kirchen und bei Gottesdiensten verpflichtend war, ist ab sofort eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Wo bisher ein Mund-Nasen-Schutz in Kirchen und bei Gottesdiensten verpflichtend war, ist ab sofort eine FFP2-Maske zu tragen.
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Wer zur Feier gemeldet ist, muss beim Betreten des Kirchenraums die Hände desinfizieren. Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, darf nicht teilnehmen. 

Nur mehr Handkommunion

Erlaubt ist nach wie nicht, sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß die Hand zu reichen. Regel gibt es auch rund um den Kommunionempfang: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester bei der Kredenz im Altarraum die FFP2-Maske anlegen und die Hände gründlich waschen oder desinfizieren.

Beim Kommuniongang ist der Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Die Worte "Der Leib Christi - Amen" entfallen unmittelbar beim Empfang der Kommunion durch die Gläubigen. Der Priester kann diese Worte aber nach dem "Seht das Lamm Gottes ... Herr, ich bin nicht würdig" sprechen, worauf alle mit "Amen" antworten, heißt es von der Bischofskonferenz. Es ist nur mehr die Handkommunion möglich: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben der FFP2-Maske möglich ist", heißt es dazu weiter.

Taufen und Trauungen verschieben

Taufen und Trauungen müssen während des Lockdowns auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Bei Begräbnissen sind weiter bis zu 50 Personen zugelassen. Dies gilt auch für Gottesdienste unmittelbar vor oder nach der Bestattung.

Weiterhin kann die Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, "bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem ein Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird", so die Rahmenordnung. Das Tragen der FFP2-Maske und eine die Personen trennende Plexiglasscheibe auf einem Tisch werden empfohlen.

Seelsorge für Kranke nach Absprache

Für Kranke und Sterbende bleibt die Möglichkeit der seelsorglichen Begleitung unter Einhaltung strenger Hygieneregeln nach Maßgabe der jeweiligen Einrichtung gewährleistet. Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden, um die Hygieneregeln einhalten zu können.

Die gesamte Rahmenordnung ist im Volltext unter diesem Link abrufbar.

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Auch die Kirche verschärft die Sicherheitsmaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Der Gottesdienste im kleinsten Kreis ist mit maximal zehn Personen weiterhin zulässig – allerdings nur mit FFP2-Maske und einem Mindestabstand von zwei Metern. | Foto: Pixabay
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