Regeln wie vor Lockdown
Gottesdienste dürfen wieder stattfinden
Ab Montag, 7. Dezember, werden in der Katholischen Kirche wieder öffentliche Gottesdienste mit erhöhten Schutzmaßnahmen gefeiert.
ÖSTERREICH. Im Wesentlichen gelten damit wieder jene Regeln, die bereits vor dem Lockdown ab 3. November praktiziert wurden. Die Österreichische Bischofskonferenz hat dazu eine neue Rahmenordnung veröffentlicht, die landesweit gilt.
Sowohl in geschlossen Räumen als auch im Freien ist dabei ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Demnach gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt. "Wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert", kann dieser auch unterschritten werden - hierbei ist ebenfalls ein Mund-Nasenschutz zu tragen". Die Vereinbarung enthält zwei Schutzmaßnahmen, die auch schon ab 3. November gegolten haben: So werden Gemeinde- und Chorgesänge bis auf Weiteres ausgesetzt. "Aufschiebbare religiöse Feiern werden auch aufgeschoben", heißt es weiter und als Beispiel werden dafür Trauungen genannt. Wie bisher muss bei Gottesdiensten Desinfektionsmittel ausreichend zur Verfügung gestellt werden.
Es ist geplant, dass die Regeln für die Feier von öffentlichen Gottesdiensten zu Weihnachten tagsüber und auch in der Nacht für Weihnachten bis spätestens Ende dieser Woche erstellt sind und dann veröffentlicht werden.
Online-Angebote
Kultusministerin Susanne Raab dankte allen Kirchen und Religionsgemeinschaften "für das Durchhalten während des Lockdowns. Es ist sehr wichtig, dass die Religionsausübung nun wieder in Form von öffentlichen Gottesdiensten möglich sein wird, weil sie den Gläubigen in dieser herausfordernden Zeit sehr viel Halt gibt", betonte Raab in einer Aussendung und hielt fest: "Mit dieser Vereinbarung und den strengen Maßnahmen werden die Kirchen und Religionsgemeinschaften weiterhin sicherstellen, dass sich das Coronavirus nicht weiter ausbreitet." Als Beispiele werden der Einsatz von Online-Angeboten, die kürzere Dauer von Gottesdiensten und die Absperrung jeder zweiten Kirchenbank genannt.
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