Wolf in Tirol
Wolfsabschuss aufgeschoben – Entnahme nicht mehr zulässig
TIROL. Aufgrund einer Beschwerde gegen den Abschussbescheid des Wolfes im Oberland beim Landesverwaltungsgericht, wurde dem Abschuss nun eine aufschiebende Wirkung zuerkannt. LHStv Geisler will dagegen Rechtsmittel ergreifen. Abschussbescheid wird zum "toten Recht"Verärgert über die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts, dem Abschussbescheid eine aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, ist vor allem LHStv Josef Geisler: „Wir werden in Revision gehen und das Höchstgericht anrufen. Ohne die...