Investitionspaket
43 Millionen Euro für Tirols aus EU-Aufbaufonds

TIROL. Kürzlich tagten im Stift Stams, unter dem Tiroler Vorsitz, die FinanzreferentInnen der Länder. Im Mittelpunkt stand unter anderem das Länderinvestitionspaket, die Verlängerung des Finanzausgleichs oder auch die Abrechnung der Pandemie-Kosten.

Länderinvestitionspaket?

Beim Investitionspaket, dem intensive Verhandlungen vorausgingen, können die Länder inzwischen einige Verhandlungserfolge vorweisen. Mit dem Finanzministerium wurde zum Beispiel ein 500 Millionen Euro schweres Paket vereinbart. Dieses soll in Form eines Zweckzuschusses vom Bund an die Länder ausbezahlt werden bereits im 1. Quartal 2022 fließen.
Hintergrund der Verhandlungen zum Länderinvestitionspaket ist der Aufbau- und Resilienzfonds der Europäischen Union, aus welchem für Österreich aktuell 3,5 Milliarden Euro für Projekte insbesondere im Bereich Klimaschutz und Digitalisierung vorgesehen sind.

„Allein Tirol erhält mit dem Paketbeschluss anteilsmäßig auf Basis des Bevölkerungsschlüssels rund 43 Millionen Euro“,

erläutert LH Platter.

Gesundheitsfinanzierung?

Ein weiteres Thema der Tagung war die Gesundheitsfinanzierung. Ein Nulldefizit im Haushalt kann Tirol, wie sicher andere Bundesländer auch, pandemiebedingt nicht halten. Allerdings plant man spätestens 2024/25 wieder dort zu sein. Aktuell erschweren allerdings noch Einnahmeausfälle wie der Landesgesundheitsfonds und die Mehrausgaben im Spitalswesen die Situation. 

"Auch hier sind Ausgleichsmechanismen für Ausnahmesituationen vorzusehen“,

erklärte Tirols Finanzreferent LH Platter. Deshalb soll es eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe geben, um eine Einigung zur Gesundheitsfinanzierung noch bis zur LH-Konferenz im November auszuarbeiten.

Pandemiekosten?

Die Pandemiekosten beschäftigte die FinanzreferentInnen bei der Tagung ebenfalls. Die Länder pochen weiterhin auf einer unbürokratischen und schnellen Refundierung aller pandemiebedingten Kosten, bei denen sie in Vorlage getreten sind. Die Rückerstattung soll rasch und unbürokratisch erfolgen, so die gemeinsame Forderung der Länder. 
Insbesondere jene Beträge, die dem Bund bereits von den Ländern in Rechnung gestellt worden sind, müssen aus Sicht der Länder noch heuer erstattet werden.

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