Umkleidezeit als Arbeitszeit
AK unterstützt Feststellungsklage
TIROL. Eigentlich entschied das OGH, dass das Ein- und Auskleiden der Dienstkleidung schon als Arbeitszeit anzuerkennen ist. Jedoch scheitert es bei der Umsetzung dieser Entscheidung immer noch in den Tirol Kliniken. Der Zentralbetriebsrat der Tirol Kliniken nahm nun deshalb eine Feststellungsklage vor, die die Arbeiterkammer Tirol unterstützt. Keine Bereitschaft für GesprächeWarum man seitens der Klinikführung die Umkleidezeit nicht zur Arbeitszeit zählt, wird laut Birgit Seidl,...