Tirol Kliniken
Neue Kleiderordnung in den Kliniken

Trotz neuer Verordnungen: Dass getragene Arbeitskleidung die Klinik nicht verlassen darf, bleibt eine feste Regel in den tirol kliniken.  | Foto: Pixabay/voltamax (Symbolbild)
  • Trotz neuer Verordnungen: Dass getragene Arbeitskleidung die Klinik nicht verlassen darf, bleibt eine feste Regel in den tirol kliniken.
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TIROL. Die Landessanitätsdirektion und das Institut für Hygiene und Medizinische Mikrobiologie haben sich auf eine neue Regel in der Kleiderordnung an den tirol kliniken verständigt. Diese betrifft das Mitnehmen von Arbeitskleidung nach Hause oder das Anziehen der Arbeitskleidung zu Hause vor dem Arbeitsbeginn. 

Die Vorteile der Arbeitskleidung

Die Arbeitskleidung in einer Klinik besteht meist aus einer bequemen Hose, wie auch einem Hemd in blau oder grün. Sie ist hygienisch unbedenklich und kann schnell gewechselt werden. Die Träger können in der Kleidung Lebensmittel einkaufen, zur Bank oder zum Mittagessen ohne sich weiter umziehen zu müssen. Bei solchen Aktionen kommt es allerdings immer zur Vermischung von MitarbeiterInnen und externen Personen. 

Die Neuregelung in den tirol kliniken

Die neuen Regelung besagen, dass die MitarbeiterInnen sich bereist zu Hause frische Arbeitskleidung anziehen dürfen, sie können sich aber auch erst direkt in der Krankenanstalt umziehen. 
Wer Feierabend hat und (potenziell) kontaminierte Arbeitskleidung an hat, muss sich allerdings umziehen. Diese Kleidung darf nicht mit nach Hause genommen werden. Generell gilt somit: getragene Arbeitskleidung darf die Krankenanstalt nicht verlassen. Lediglich frische Arbeitskleidung kann mitgenommen werden. Dabei sind Hygienestandards einzuhalten und die Arbeitskleidung darf, wie bisher auch schon, nicht zu Hause gewaschen werden.

2020 ist zudem noch eine Studie zur bakteriellen Kontamination von Arbeitsbekleidung im Krankenhaus geplant. Anschließend solle eine neuerliche Beurteilung der Situation im Hinblick auf Hygiene und Arbeitskleidung erfolgen. 

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