Herausforderungen für Kleinst-Unternehmer
Die Registrierkassenpflicht stellt vor allem Ein-Personen-Unternehmen vor Hürden. VÖLKERMARKT (sj). Ab 1. Januar 2016 gilt die Registrierkassenverordnung für Unternehmer und Freiberufler, die über 7.500 Euro Barumsätze pro Jahr einnehmen. In der vergangenen Ausgabe der WOCHE Völkermarkt kamen zu diesem Thema die Gastronomen zu Wort, diesmal erklären Ein-Personen- und Klein-Unternehmer, vor welche Herausforderungen sie die neue Verordnung stellt. Schneidermeisterin Trixi Stornig aus Gattersdorf...