Bauprojekt in der Kirschentalgasse
LVwG bezeichnet Bebauungsplan als gesetzwidrig
Eine vernichtende Kritik gibt es am Bebauungsplan für die Kirschentalgasse 24, 26 und 28. Das Landesverwaltungsgericht Tirol (LVwG) stellt den Antrag, den Bebauungsplan als gesetzwidrig aufzuheben. Die Kritikpunkte sind vielzählig und reichen von zu kleinem Maßstab bis zum Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. INNSBRUCK. Der Verfassungsgerichtshof in Wien bekommt Post vom Landesverwaltungsgericht aus Innsbruck. Das LVwG stellt ein Aufhebungsbegehren und stellt den Antrag, den Bebauungsplan...