Versicherung
Ambulante Akutversorgung mit Zusatzversicherung
In nicht lebensbedrohlichen Akutfällen können sich UNIQA Kundinnen und Kunden künftig auf den Zusatzbaustein "Akut-Versorg" verlassen. Dieser sichert medizinische Erstversorgung im Sanatorium Kettenbrücke der Barmherzigen Schwestern in Innsbruck außerhalb üblicher Ordinationszeiten.
TIROL. Kleine Verletzungen, die eine Behandlung brauchen, sind schnell mal geschehen. Doch in den meisten Fällen muss man sich auf eine lange Wartezeit in der Notfallambulanz gefasst machen. Hier haben UNIQA Kundinnen und Kunden mit "Akut-Versorgt" einen Vorteil.
Ein preisgünstiges Zusatzprodukt
Bereits seit 2017 gibt es bei UNIQA den Akut-Versorgt-Tarif als Zusatzprodukt.
"Über unsere Privatspitäler und Ordensgemeinschaften konnten wir seit Start dieses Angebotes österreichweit rund 18.000 Mal in Akutsituationen medizinische Hilfe gewährleisten“,
betont Peter Eichler, Vorstand Personenversicherung und Asset Management bei UNIQA Insurance Group AG.
Die Patientinnen und Patienten nahmen das Angebot vor allem wegen Beschwerden wie Rücken-, Hals- oder Ohrenschmerzen, Magen-Darm-Problemen und kleineren Verletzungen in Anspruch.
Neues Angebot in Innsbruck
Seit neuestem gibt es den Akut-Versorg-Service auch im Sanatorium Kettenbrücke der Barmherzigen Schwestern in Innsbruck.
Dazu Michael Zentner, UNIQA Landesdirektor Tirol:
„Das ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung breite Akutversorgung unserer Kundinnen und Kunden in Westösterreich, vor allem zu Randzeiten, wie abends oder an Wochenenden.“
Die Ärztinnen und Ärzte im Innsbrucker Sanatorium Kettenbrücke sind Montag bis Freitag von 18:00 bis 22:00 Uhr, Samstag, Sonntag und Feiertag von 10:00 bis 20:00 Uhr verfügbar. Behandelt werden Kinder ab sechs Jahren.
Wie funktioniert der Service?
Will ein Kunde, eine Kundin das Service Akut-Versorgt nützen, wendet er oder sie sich in einem ersten Schritt unter +43 (0) 50677-670 an das UNIQA Kundenservice, das mit dem Sanatorium Kettenbrücke in Innsbruck verbindet, wo ein Termin vereinbart werden kann. Eine Ärztin, ein Arzt übernimmt vor Ort die Untersuchung und Erstversorgung, nach einem ausführlichen Gespräch, beginnt die Erstbehandlung. Nicht behandelt werden Fälle, bei denen eine Notfallversorgung oder eine intensiv-medizinische Betreuung notwendig ist. In lebensbedrohlichen Situationen muss die Rettung gerufen werden. Auch Schwangerschaftsbeschwerden können an den Akut-Versorgt-Standorten nicht behandelt werden.
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