Sichtungen melden
Abschussverordnung für Wolf in den Bezirken Schwaz und Kufstein
- Die Abschussverordnung für einen Wolf wurde für die Bezirke Kufstein und Schwaz erlassen.
- Foto: Archiv
- hochgeladen von Florian Haun
Die Tiroler Landesregierung hat kürzlich die Abschussverordnung für einen Risikowolf in den Bezirken Schwaz und Kufstein erlassen. Die Verordnung ist mit der Kundmachung, heute, Dienstag, in Kraft getreten und gilt bis zum Ablauf des 27. Juli 2026.
SCHWAZ/KUFSTEIN (fh). Die betroffene Jägerschaft wurde bereits informiert. Im Gemeindegebiet von Schlitters kam es wiederholt zu Sichtungen eines Wolfs in unmittelbarer Nähe zu Wohnhäusern. Diese wurden sowohl mit Bild- als auch Videonachweisen dokumentiert.
Das Land Tirol appelliert wie immer an die Bevölkerung Sichtungen von Großraubtieren möglichst rasch über das Sichtungsformular auf der Website des Landes Tirol oder direkt an die zuständige Bezirkshauptmannschaft zu melden. Besonders wichtig für die fachliche Beurteilung ist Bildmaterial. Weitere Informationen finden sich unter www.tirol.gv.at/baer_wolf_luchs.
In Tirol können Abschussverordnungen für Problemwölfe erlassen werden, wenn diese eine konkrete Gefahr für Menschen, Nutztiere oder das Wild darstellen. Solche Verordnungen basieren auf dem Tiroler Naturschutzgesetz und dem Bundesgesetz über den Schutz der Tier- und Pflanzenarten. Vor einem Abschuss müssen andere Schutzmaßnahmen, wie Herdenschutzhunde oder Zäune, geprüft und als unzureichend bewertet werden.
Die Entscheidung trifft die Tiroler Landesregierung nach Gutachten von Experten, etwa des Landesjagdverbands oder des Amtes für Naturschutz. Ziel ist es, einen Ausgleich zwischen Artenschutz und der Sicherheit von Mensch und Tier zu finden.
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