Umfrageergebnis
Knapp die Hälfte der Befragten spricht sich gegen weitere Grillplätze aus

Gerade der Sommer ist die beste Zeit zum Grillen. Wenn man aber keinen eigenen Garten hat, sind die Möglichkeiten für einen gemütlichen Grillnachmittag in Tirol eher beschränkt. | Foto: Pixabay / Symbolbild
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  • Gerade der Sommer ist die beste Zeit zum Grillen. Wenn man aber keinen eigenen Garten hat, sind die Möglichkeiten für einen gemütlichen Grillnachmittag in Tirol eher beschränkt.
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Gerade der Sommer ist die beste Zeit zum Grillen. Wenn man aber keinen eigenen Garten hat, sind die Möglichkeiten für einen gemütlichen Grillnachmittag in Tirol eher beschränkt.

TIROL (skn). Gerade die Sommer- und Ferienzeit sind auch die Zeit, in der sich Familie, Freunde und Bekannte zum Grillen im Freien treffen. Allerdings sind die Möglichkeiten für das Grillen in Tirol eingeschränkt. Ein Feuer darf nicht überall einfach so gemacht werden.

Ergebnis unserer Umfrage der Woche zu öffentlichen Grillplätzen in Tirol

Hier das Ergebnis unserer Umfrage der Woche*:

Insgesamt haben 505 Leserinnen und Leser an unserer Umfrage der Woche zum Thema öffentliche Grillplätze teilgenommen. Wir wollten von euch wissen, ob es in Tirol mehr öffentliche Grillplätze braucht

  • 197 Teilnehmerinnen und Teilnehmer finden, dass es mehr öffentliche Grillplätze für all jene geben sollte, die zuhause keine Möglichkeit haben, zu grillen.
  • 57 Leserinnen und Leser finden, dass es genügend Grillmöglichkeiten gibt.
  • 251 Leserinnen und Leser glauben, dass öffentliche Grillplätze nicht funktionieren. Gründe dafür sind unter anderem zu viel Müll oder Lärmbelästigung

An unserer Umfrage der Woche haben insgesamt 505 Leserinnen und Leser teilgenommen. Knapp die Hälfte – 49,7 Prozent – spricht sich gegen weitere öffentliche Grillplätze aus. In ihren Augen würden diese nämlich nicht funktionieren. Es gäbe zu viel Lärm und Müll. 11,29 Prozent finden, dass es bereits jetzt genügend öffentliche Plätze gibt, an denen gegrillt werden kann. Nur 39,01 Prozent finden, dass es mehr Plätze zum Grillen brauchen würde. Diese seien eine gute Möglichkeit für all jene, die zuhause nicht grillen können.

Grundsätzliches zum Grillen im öffentlichen Raum

In Österreich sind Lager- und Grillfeuer nicht grundsätzlich verboten. Die Feuer dürfen allerdings „ausschließlich mit trockenem, unbehandelten Holz oder mittels Holzkohle“ angezündet werden. Zusätzlich gilt es noch bundes- und landesgesetzliche Einschränkungen, die beachtet werden müssen. Gleichzeitig gibt es auch Orte und Plätze, an denen es generell verboten ist, ein Feuer anzuzünden. Zudem können witterungsbedingte Verbote ausgesprochen werden.

  • Das Entzünden oder Unterhalten von Feuer im Wald durch nicht befugte Personen und auch der unvorsichtige Umgang mit feuergefährlichen Gegenständen ist verboten. Im Nur wer eine schriftliche Erlaubnis der Waldeigentümerin/des Waldeigentümers mit sich führt, darf ein Feuer im Wald entzünden oder unterhalten. Dieses Verbot gilt nicht nur für den Wald selbst, sondern auch für den Nahbereich des Waldes.
  • Ein generelles Grillverbot besteht auch in öffentlichen Anlagen, Spielplätzen und Parks, in Naturschutzgebieten und sonstigen geschützten Landschaftsteilen.
  • Ein Lagerfeuer darf nur mit der Erlaubnis des Grundeigentümers entzündet werden: Bei öffentlichen Flächen sollte man sich daher bei der Gemeinde informieren. 
  • Witterungsbedingtes Grillverbot: Gerade in Dürre- und Trockenperioden kann es durch Landes- oder Gemeindevorschriften vorübergehend untersagt sein, auf öffentlichen Plätzen zu grillen.

Grillen auf ausgewiesenen Grillplätzen

Das Grillen ist im Zweifel nur an öffentlichen eindeutig ausgewiesenen Grillplätzen oder Grillzonen gestattet. Diese sind meist auch mit Hinweistafeln, die auch die Benutzungsregeln erklären, ausgestattet. Die Grillplätze sind in der Regel kostenlos zu benutzen, aber es gibt auch einige, die eine Gebühr verlangen. Auf den Grillplätzen gibt es zum Teil Tische, Bänke, Grillstellen und Müllbehälter. In vielen Fällen muss man sich aber vorab bei der Gemeinde für den Grillplatz anmelden. Das löst aber auch das Problem nicht, dass es vieler Orts zu wenige öffentliche Grillplätze gibt und sich die Standortsuche für neue Grillplätze meist als schwieriges Unterfangen herausstellt.

Gerade der Sommer ist die beste Zeit zum Grillen. Wenn man aber keinen eigenen Garten hat, sind die Möglichkeiten für einen gemütlichen Grillnachmittag in Tirol eher beschränkt. | Foto: pixabay/ Symbolbild
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Darf man am Balkon, auf der Terrasse oder im Garten grillen?

Grundsätzlich ist das Grillen am auf der Terrasse, dem Balkon oder im Garten (bzw. Innenhof) gesetzlich erlaubt – das gilt für Mietwohnungen, Eigentumswohnungen und Eigenheime. Allerdings können sich diesbezüglich Klauseln im Mietvertrag oder der Hausordnung finden. Daher sollte man auf jeden Fall zuerst einen Blick in den Mietvertrag oder die Hausordnung werfen.

Das Gesetz erlaubt Grillen auf der Terrasse, dem Balkon oder im Garten bzw. Innenhof unter Verwendung geeigneter Grillvorrichtungen, außerhalb der offiziellen Ruhezeiten und wenn Einwirkungen wie Rauch, Lärm und Geruch das gewöhnliche Maß nicht überschreiten.

Zusätzlich gibt es aber auch Einschränkungen, die gesetzlich geregelt sind. Diese betreffen
indirekte Einwirkungen wie Rauch, Geruch und Lärm auf Nachbargrundstücke. Wenn diese das gewöhnliche Maß überschreiten, ist das Grillen verboten und kann beispielsweise vom Nachbarn eingefordert werden. Zusätzlich sollten die ortsüblichen Ruhezeiten eingehalten werden (von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr früh). Für eine gute Nachbarschaft sollte man die Nachbarn vorab von der Grillparty informieren.

Teilweise gibt es Vorgaben für eine passende Grillvorrichtung. Das kann ein Holzkohle-, Elektro- oder Gasgrill sein. Mit einem Elektro- oder Gasgrill ist die Rauchentwicklung weit geringer als mit einem Holz-Kohlegrill. Offene Bodenfeuerstellen sind gesetzlich untersagt und gefährlich. Auch für die Grillparty zuhause gilt: Gesetzlich verboten ist das Verbrennen von biogenen Abfällen, also etwa Kompost oder Küchenabfälle.

*Die Umfrage ist nicht repräsentativ

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Externer Link: Liste mit Grillplätzen in Tirol: www.dein-grillplatz.at
Externer Link: Grillplatzverordnung Innsbruck

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