Skitouren
"Legales" Skitourengehen nach dem Lockdown gefordert

Die Frage ob das Skitourengehen auf Pisten durch die derzeitige Maßnahmenverordnung gestattet ist oder nicht, drängt sich auf. | Foto: Pixabay/Simon (Symbolbild)
  • Die Frage ob das Skitourengehen auf Pisten durch die derzeitige Maßnahmenverordnung gestattet ist oder nicht, drängt sich auf.
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  • hochgeladen von Lucia Königer

TIROL. Für das Ende des harten Lockdowns fordert der Österreichische Alpenverein eine "gesetzliche erlaubte Bewegung in der Natur". Skitouren, Langlaufen oder auch Rodeln soll nach Ablauf des Lockdowns endlich wieder möglich sein, unabhängig davon, ob die Anlage präpariert ist oder entsprechend gesichert ist, so der Österreichische Alpenverein. 

Sind Skitouren aktuell erlaubt?

Generell gilt im harten Lockdown das Betretungsverbot von Sportstätten. Für viele Skitourengeher ist allerdings unklar, ob aktuell nicht in Betrieb stehende Pistenanlagen, die für den alpinen Skisport in Vorbereitung sind, ebenfalls als Sportstätten im Sinne der Verordnung gelten.
Die Frage ob das Skitourengehen auf Pisten durch die derzeitige Maßnahmenverordnung gestattet ist oder nicht, drängt sich auf.
In diesem Zusammenhang fordert der Österreichische Alpenverein endlich Klärung und zwar zugunsten der erlaubten Bewegung in der Natur.

„Die Bewegung in der Natur, sei es das Tourengehen auf Skipisten, Langlaufen auf Loipen oder auch das Rodeln auf Rodelwegen muss möglich sein – unabhängig davon, ob diese Anlagen nun beschneit, präpariert oder entsprechend gesichert sind“,

dies fordert der Alpenvereinspräsident Andreas Ermacora, für die Zeit nach dem Lockdown.
Ermacora betont dabei die Notwendigkeit von sportlicher Betätigung, um in diesen schwierigen Zeiten die körperliche und mentale Gesundheit zu erhalten. 

Besonders die Zahl der Tourengeher nimmt jeden Winter stark zu. Bis zu 500.000 bis 600.000 Skitourengeher soll es allein in Österreich geben. Auch in diesem Winter geht man beim Österreichischen Alpenverein davon aus, dass es bis zu 20% mehr Tourengeher geben wird. 
Schon allein deswegen, bräuchte man für diesen Winter klare Regeln.

Rückenwind aus Landesregierung

Rückenwind bei der Forderung erhält der Österreichische Alpenverein aus der Tiroler Landesregierung. Tirols Sportlandesrat LHStv Josef Geisler unterstütz die Forderung und bringt einen entsprechenden Formulierungsvorschlag für die kommende Notmaßnahmenverordnung beim Bund ein. Demnach sollen alle „Freiluft-Einzelsportarten“ zu den Ausnahmen von der Verordnung zählen. Zu diesen im Freien und individuell ausgeübten Sportarten zählen insbesondere Rodeln, Skitourengehen, Langlaufen, Eislaufen oder auch Alpinklettern.

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