GAF
Anpassung beim Gemeindeausgleichsfonds

Mit Jänner trag das Finanzausgleichgesetz 2024 in Kraft. Dieses ist die Grundlage für die Verteilung der Bundesabgabe an die Länder.  | Foto: Pixabay/WolfBlur (Symbolbild)
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Da Anfang dieses Jahr das Finanzausgleichgesetz 2024 in Kraft trat, also die Grundlage für die Verteilung der Bundesabgabe an die Länder, beschloss die Tiroler Landesregierung heute, Dienstag, auf Antrag von Gemeindereferent LH Anton Mattle auch die Anpassung zur Gewährung der Bedarfszuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände in Tirol.

TIROL. Grundsätzlich sind die Bedarfszuweisungen aus dem Gemeindeausgleichsfonds finanzielle Mittel, die für die 277 Tiroler Gemeinden wesentlich sind, um Neubauten – zum Beispiel Kinderbetreuungseinrichtungen – zu realisieren, Infrastrukturmaßnahmen umzusetzen. Die Mittel daraus fußen auf den gemeinschaftlichen Bundesabgaben, die sich aus Steuern aller Kommunen in Österreich speisen. Ein Schlüssel bestimmt die Verteilung auf die Gemeinden, Länder und den Bund. Auf Landesebene fließt ein Teil davon in den Gemeindeausgleichsfonds. Diese Mittel werden vonseiten des Landes regelmäßig an die Gemeinden ausgeschüttet.

Finanzausgleichgesetz 2024 trat in Kraft

Mit Jänner trag das Finanzausgleichgesetz 2024 in Kraft. Dieses ist die Grundlage für die Verteilung der Bundesabgabe an die Länder. Daraufhin beschloss die Landesregierung auch die Anpassung zur Gewährung der Bedarfszuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände in Tirol. 

„Der Gemeinde-Ausgleichsfonds ist ein unverzichtbares Vehikel, um die Gemeinden bei ihren Vorhaben zu unterstützen und Projekte zu ermöglichen", so LH Mattle.  | Foto: RMA Tirol
  • „Der Gemeinde-Ausgleichsfonds ist ein unverzichtbares Vehikel, um die Gemeinden bei ihren Vorhaben zu unterstützen und Projekte zu ermöglichen", so LH Mattle.
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Die neuen Anpassungen im Überblick

Förderungen von Maßnahmen zur Barrierefreiheit von Gemeindegebäuden
Die Förderungen wurden angepasst, um sie besser an den Gemeinde-Aktions-Plan anzupassen. Dadurch sollen aktuelle Erkenntnisse und Vorgaben im Sinne der Inklusion und Barrierefreiheit bestmöglich berücksichtigt und weiter gestärkt werden. Zu den geförderten Maßnahmen zählen zum Beispiel die Errichtung von Rampen, der Einbau von Liften sowie die Schaffung barrierefreier Beschilderung, Beschriftung und tastbarer Pläne. Die Förderhöhe bleibt unverändert bei 20 Prozent der nachgewiesenen Kosten, erhöht sich jedoch auf 25 Prozent, falls die Gemeinde einen „Barriere-Check“ durchführen lässt.

Verwaltungsgemeinschaften
Praxisbeispiel: Wenn zwei oder mehr Gemeinden beschließen, das Bauamt, die Finanzverwaltung oder die Durchführung von Kontrollen bezüglich Freizeitwohnsitzen gemeinsam zu führen und eine Verwaltungsgemeinschaft zu bilden, erhalten sie für die ersten zwei Jahre nach der Gründung der Verwaltungsgemeinschaft eine Anschubfinanzierung. Diese beträgt 40 Prozent der tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Personalkosten, Sachkosten sowie gegebenenfalls damit verbundenen Investitionskosten.

Breitbandausbau
Auch im Jahr 2024 werden für den Breitbandausbau in Gemeinden und Gemeindeverbänden GAF-Mittel in Höhe von 2,5 Millionen Euro bereitgestellt.

Infrastrukturfonds für Kinderbildung und Kinderbetreuung
Im Januar dieses Jahres hat die Tiroler Landesregierung die Einführung eines Infrastrukturfonds beschlossen, der für Neubauten und Sanierungen von Liegenschaften im Bereich der Kinderbildung und Kinderbetreuung zehn Millionen Euro bereitstellt. Dabei werden Neu- und Erweiterungsbauten in öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen mit bis zu 40.000 Euro und in Kinderbetreuungseinrichtungen mit 45.000 Euro gefördert.

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