Tiroler Monitoringausschuss
Barrierefreies Wohnen in Tirol ist nicht barrierefrei

Der Tiroler Monitoringausschuss | Foto:  Land Tirol
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Am 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen. Die Vereinten Nationen haben ihn ins Leben gerufen, um das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu schärfen. Auch in Tirol ist das Thema allgegenwärtig.

TIROL. Der Tiroler Monitoringausschuss zur Förderung, zum Schutz und zur Überwachung der UN-Behindertenrechtskonvention identifiziert im Bereich des Wohnens Barrieren für ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen. Er verfasste bereits drei Stellungnahmen zu diesem Thema und in Auftrag gegebene Studie beschäftigt sich mit dem Wohnalltag von Menschen mit und ohne Behinderungen in Tirol.

Studie zum Wohnalltag

„Wir haben die Studie in Auftrag gegeben, um die Anwendung unserer Handreichung für ein selbstbestimmtes und inklusives Wohnen in der Praxis zu überprüfen. Die Ergebnisse zeigen einmal mehr: Es besteht ein dringender Handlungsbedarf auf verschiedenen Ebenen, um die in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerten Rechte auf ein selbstbestimmtes Leben in Tirol zu ermöglichen.“ (Vorsitzende des Monitoringausschusses, Isolde Kafka)

Der Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen hat Österreich bei der kombinierten zweiten und dritten Staatenprüfung im Sommer 2023 strengere Bestimmungen beim barrierefreien Wohnungsbau in Tirol gefordert. Darüber hinaus soll es für Menschen mit Behinderungen ein einklagbares Recht auf selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft geben.

Große Unterschiede in der Wohnsituation

Die Studie wurde von der Sozialwissenschaftlerin Petra Flieger durchgeführt. Dabei wurden Interviews mit Frauen und Männern – mit und ohne Behinderung – geführt. Dabei gibt es massive Unterschiede in Bezug auf selbstbestimmtes Wohnen. Menschen mit Behinderungen haben im Vergleich zu Menschen ohne Behinderungen deutlich weniger Wahlmöglichkeiten beim Wohnen. Während Menschen ohne Behinderungen in der Regel mit Familienangehörigen freiwillig zusammenleben können, wohnen Menschen mit Behinderungen in der Regel mit anderen Menschen mit Behinderungen zusammen. In den meisten Fällen können sie sich ihre Mitbewohner nicht aussuchen. Auch das Recht auf eine selbstbestimmte Sexualität und das Leben von Partnerschaft ist für Menschen mit Behinderungen stark eingeschränkt. Der Alltag von Menschen mit Behinderungen, die in Wohneinrichtungen leben, ist daher deutlich stärker durch Fremdbestimmung geprägt.

Unterstützungsleistungen an Wohnort gekoppelt

Petra Flieger kritisiert die direkte Koppelung von Unterstützungsleistungen an den Wohnort. Dadurch sind Menschen mit Behinderungen, die in Wohneinrichtungen leben, oft auf die Angebote der Einrichtung angewiesen. Dies schränkt ihre Selbstbestimmung ein und erhöht den Anpassungsdruck. Der Tiroler Monitoringausschuss fordert eine zentrale Strategie für den systematischen Abbau aller Barrieren und konkrete Schritte zu einer tatsächlichen Deinstitutionalisierung.
 
Die Ergebnisse der Studie sowie die Stellungnahmen des Tiroler Monitoringausschusses sind auf der Website des Monitoringausschusses unter Veröffentlichungen des Monitoringausschusses - Bauen und Wohnen nachzulesen.

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Am 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen. Die Vereinten Nationen haben ihn ins Leben gerufen, um das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu schärfen. Auch in Tirol ist das Thema allgegenwärtig. | Foto: Pixabay/BeatriceBB / Symbolbild
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