Tiroler Monitoringausschuss
Barrierefreiheit ist in der Tiroler Bauordnung mangelhaft

Diskutierten über Barrierefreiheit beim Wohnen: v.li: Markus Pollo (Geschäftsführer NHT), die Vorsitzende des Monitoringausschusses Isolde Kafka, Dominik Mainusch in Vertretung von LR Johannes Tratter, Architektin Sandra Careccia, Hannes Lichtner (ÖZIV) und Christine Riegler, Mitglied des Tiroler Monitoringausschusses. | Foto: Land Tirol/Reichkendler
  • Diskutierten über Barrierefreiheit beim Wohnen: v.li: Markus Pollo (Geschäftsführer NHT), die Vorsitzende des Monitoringausschusses Isolde Kafka, Dominik Mainusch in Vertretung von LR Johannes Tratter, Architektin Sandra Careccia, Hannes Lichtner (ÖZIV) und Christine Riegler, Mitglied des Tiroler Monitoringausschusses.
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TIROL. Vergangene Woche kam der Tiroler Monitoringausschuss  zur 10. öffentlichen Sitzung zusammen. Thema war: „Wohnen – Wie wird Wohnen in Tirol barrierefrei“. Dabei stand die Frage, ob Barrierefreiheit zu erhöhten Baukosten führe, im Zentrum.

Barrierefreiheit ist im öffentlichen Interesse

Aktuell sind zehn Prozent der Bevölkerung auf Barrierefreiheit angewiesen, doch könne es jeden treffen, auf eine barrierefreie Wohnung angewiesen zu sein, so Volker Schönwiese. So kann sich das Leben nach einem Unfall derart verändern, dass man im Anschluss eine barrierefreie Wohnung benötigt, wie Sandra Careccia, Architektin, zertifizierte Sachverständige zu barrierefreiem Bauen und selbst Rollstuhlfahrerin sagt. Eine Barrierefreie Wohnung macht eine Betreuung älterer Menschen Zuhause möglich.

Gesetze für barrierefreies Wohnen

Sandra Careccia wies während der Sitzung auf die Bedeutung der Gesetze in diesem Zusammenhang hin. Zusätzlich müssten ExpertInnen bereits bei der Planung hinzugezogen werden. Korrekturen im Nachhinein seien mit hohem finanziellen Aufwand verbunden. Maria Perfler, Mitglied des Monitoringausschusses und selbst blind, weist darauf hin, dass Barrierefreiheit nicht nur Mobilitätseinschränkung bedeutet. Auch für blinde Menschen stellen sich besondere Herausforderungen.

Die Tiroler Bauordnung

Schon beim Neubau sollte darauf geachtet werden, dass Wohnungen im Bedarfsfall adaptiert werden können. Denn es gäbe noch genügend Altbestand, der nicht barrierefrei sei, so  Hannes Lichtner vom Bundesverband für Menschen mit Behinderungen (ÖZIV): „Wir haben Aufholbedarf und dürfen die 100 Prozent-Quote nicht antasten.“ Im ländlichen Raum sieht die Tiroler Bauordnung vor, dass ab sieben Wohnungen nur ein anpassbarer Wohnraum vorgesehen sein muss. Im Jahr 2008 war dieser Richtwert noch bei 3 Wohnungen“, so die Vorsitzende des Tiroler Monitoringausschusses Isolde Kafka. Gleichzeitig müssen in der Tiroler Bauordnung Sachverständige für Barrierefreiheit im Bauvorhaben nicht eingebunden werden.

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