Soziales
Betreuung und Unterstützung für Minderjährige in Tirol

Heute, Dienstagnachmittag, trafen sich VertreterInnen aus Politik, Tiroler Kinder- und Jugendhilfe sowie dem Gesundheitsbereich zu einem Runden Tisch im Fohringerhaus in Innsbruck. | Foto: © Land Tirol/Dorfmann
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  • Heute, Dienstagnachmittag, trafen sich VertreterInnen aus Politik, Tiroler Kinder- und Jugendhilfe sowie dem Gesundheitsbereich zu einem Runden Tisch im Fohringerhaus in Innsbruck.
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Vor kurzem gab es einen Runden Tisch zum Thema: "Betreuung und Unterbringung von Minderjährigen". Dabei lud LRin Pawlata VertreterInnen aus Politik, Tiroler Kinder- und Jugendhilfe sowie Gesundheitsbereich zum Austausch ein. Minderjährige mit Suchtproblemen, psychischen Problemen oder mit familiären Konflikten standen im Fokus. 

TIROL. Wenn Kinder und minderjährige Jugendliche in Tirol aus verschiedenen Gründen nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen können, bietet die Tiroler Kinder- und Jugendhilfe Unterstützung. Eine besondere Herausforderung besteht darin, den Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu bewältigen, die selbst- oder fremdgefährdendes Verhalten zeigen. Hierfür ist eine enge Zusammenarbeit aller beteiligten Partner, insbesondere aus dem Gesundheitsbereich wie der Kinderklinik, der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Kinder- und Jugendhilfe, erforderlich.

Runder Tisch im Fohringerhaus in Innsbruck

Beim Runden Tisch im Fohringerhaus, zu dem LRin Eva Pawlata einlud, sollte unter anderem die Zusammenarbeit zwischen den Schnittstellen gefördert werden aber auch die aktuellen Herausforderungen in der Betreuung und Begleitung von betroffenen Minderjährigen diskutiert werden. 

Vertreten war unter anderem die Tiroler Kinder- und Jugendhilfe aber der Gesundheitsbereich sowie die Politik. Gegenstand des Austauschs waren unter anderem die Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Unterstützung für suchtgefährdete Jugendliche“ des Beirats für psychosoziale Versorgung, die etwa die Erweiterung spezieller Wohnangebote für Kinder und Jugendliche mit problematischem Suchtkonsum umfassen. Die wesentlichen Punkte in der Betreuung und Unterbringung von Minderjährigen liegen, so zeigte der Runde Tisch, im Zusammenwirken der unterschiedlichen Institutionen sowie dem Aufrechterhalten des Kontakts mit den Kindern und Jugendlichen.

Eine effektive Weiterentwicklung?

Wie LRin Pawlata erläuterte nimmt sie die Empfehlungen des Kinder- und Jugendhilfe-Beirats, ebenso wie des Beirats für psychosoziale Versorgung sehr ernst und richtungsweisend. Für eine effektive Weiterentwicklung bräuchte es aber den Austausch, "um aktuelle Herausforderungen zu verorten und auf diese entsprechend zu reagieren“.

„Für eine effektive Weiterentwicklung braucht es den Austausch, um aktuelle Herausforderungen zu verorten und auf diese entsprechend zu reagieren“, sagt LRin Pawlata. | Foto: © Land Tirol/Dorfmann
  • „Für eine effektive Weiterentwicklung braucht es den Austausch, um aktuelle Herausforderungen zu verorten und auf diese entsprechend zu reagieren“, sagt LRin Pawlata.
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Für diesen Austausch bot der Runde Tisch den passenden Rahmen. Er umriss Zuständigkeiten und Möglichkeiten um konnte damit die Basis für eine transparente Weiterentwicklung des Sicherheits- und Betreuungsnetzes in Tirol bilden. 

Aktuelle Angebote der Tiroler Kinder- und Jugendhilfe

Die Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe des Landes Tirol stellt eine vielfältige Palette von Angeboten für Kinder und minderjährige Jugendliche zur Verfügung. Dazu gehören stationäre Hilfen wie sozialpädagogische Wohngruppen mit etwa 420 Plätzen, betreute Wohnformen mit rund 100 Plätzen, 35 Krisenplätze und 13 Eltern-Kind-Wohnplätze, sowie Pflegeeltern und Pflegestellen. Zusätzlich werden ambulante Hilfen angeboten. Ein weiteres Angebot ist die Wohnform "Intensiv Bewo plus" für Kinder und Jugendliche mit problematischem Suchtkonsum. Diese wurde auf Empfehlung der Arbeitsgruppe "Unterstützung für suchtgefährdete Jugendliche" des Beirats für psychosoziale Versorgung entwickelt, dessen Geschäftsstelle in der Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe des Landes angesiedelt ist. Derzeit bietet das SOS-Kinderdorf vier Wohnplätze an, die bis 2024 planmäßig auf insgesamt acht Plätze erweitert werden sollen.

Elisabeth Harasser, Kinder- und Jugendanwältin von Tirol sowie Mitglied in der Arbeitsgruppe für suchtgefährdete Jugendliche, führt aus:

„In den vergangenen Jahren beobachten wir, dass die tragischen Vorfälle von massiv gesundheits- und lebensgefährlichem Mischkonsum bzw. Überdosen zugenommen haben. Es werden daher auch Forderungen nach Zwangsmaßnahmen erhoben. Expertinnen und Experten sind sich jedoch einig, dass psychiatrische/psychologische Behandlungen im Zwangskontext nur in sehr bescheidenem Ausmaß Erfolg haben. Daher ist ein Ausbau spezifischer Angebote unumgänglich, die niederschwellig genug sind, um von den Betroffenen nicht im Vorhinein abgelehnt zu werden.“

Auch die Prävention müsse allerdings beachtet werden. Es gäbe einen starken Zusammenhang zwischen Substanzkonsum und Traumatisierungen, Gewalterlebnissen und anderen Kindeswohlgefährdungen.

Kinder und Jugendliche mit einbinden

Die Arbeitsgruppe hat Empfehlungen zum bundesweiten Unterbringungsgesetz vorgelegt, insbesondere zur geschlossenen Unterbringung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Eine Stärkung der Schnittstelle zwischen Kinder- und Jugendhilfe, Kinderklinik und Kinder- und Jugendpsychiatrie wird angestrebt. Eine breitere Auslegung des Begriffs "psychische Krankheit" wird empfohlen, um Minderjährige mit erheblicher Selbst- und Fremdgefährdung stationär in der Klinik unterbringen zu können, auch wenn keine psychische Krankheit vorliegt. Zudem soll dem Kinder- und Jugendhilfeträger und den Einrichtungen eine stärkere Position bei der Aufnahmeuntersuchung eingeräumt werden.

„Ich bin überzeugt, dass wir eine treffsichere Unterbringung von selbst- oder fremdgefährdeten Kindern und Jugendlichen sicherstellen müssen, ohne dabei in die Freiheitsrechte junger Menschen eingreifen zu müssen. Es geht dabei um einen kurzfristigen Zeitraum, damit alle involvierten Institutionen aus dem Betreuungs- und Gesundheitsbereich sowie die Kinder- und Jugendhilfe eine Lösung finden können.",

so Pawlata und ergänzt abschließend:

"Wir werden auch die Neuerungen im Unterbringungsgesetz dahingehend analysieren. Bei allen Formen der Betreuung von Kindern und Jugendlichen muss aber gemeinsam gearbeitet werden – und nicht gegen ihren Willen."

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