Transit Tirol
Fahrverbote für Ausweichverkehr werden im Winter beibehalten

Ab 21. Dezember 2019 gelten bis einschließlich Ostermontag 2020 Fahrverbote für den Ausweichverkehr | Foto: chris-m/fotolia
  • Ab 21. Dezember 2019 gelten bis einschließlich Ostermontag 2020 Fahrverbote für den Ausweichverkehr
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TIROL. Wie bereits im Sommer soll es nun auch im Winter zu Fahrverboten für Ausweichverkehr kommen. Dadurch soll die Verkehrs- und Versorgungssicherheit in Tirol gewährleistet werden.

Winterfahrverbote ab Dezember

Nachdem sich die Fahrverbote für den Ausweichverkehr im Sommer bewährt haben, wird diese Maßnahme auch im Winter aufgenommen werden. Die Fahrverbote werden wieder für den Ausweichverkehr im niederrangigen Straßennetz in Kraft treten. Ab Dezember werden diese in den Bezirken Kufstein, Reutte, Schwaz und Innsbruck-Land gelten. 

 „Wenn der Ausweichverkehr in den Dörfern auf schwierige Wetter- und Straßenverhältnisse trifft, wie es im Winter häufig der Fall ist, ist an ein Durchkommen oftmals nicht mehr zu denken. Damit die Verkehrs- und Versorgungssicherheit dauerhaft gewährleistet ist, weiten wir die Fahrverbote auf dem niederrangigen Straßennetz auch auf den Winter aus.", so Landeshauptmann Günther Platter.

„Auch wenn es für die Fahrzeuglenkenden oft bedeutet, dass sie auf der Autobahn den Stau abwarten bzw. aushalten müssen und nicht ins niederrangige Straßennetz ausweichen können, haben die Fahrverbote für die Gemeinden einen sehr große Bedeutung: Sie werden maßgeblich vom Ausweichverkehr entlastet und können sich auf die Versorgungssicherheit vor Ort verlassen.", so Verkehrsreferentin LHStvin Ingrid Felipe.

Für wen und wann die Fahrverbote gelten

  • Die Fahrverbote gelten in den Bezirken Kufstein, Reutte, Schwaz und Innsbruck-Land jeweils am Samstag, Sonntag und den Feiertagen.
  • Beginn der Fahrverbote: Samstag, 21. Dezember 2019
  • Ende der Fahrverbote: 13. April 2020, Ostermontag
  • Samstag von 7 bis 19 Uhr
  • Sonn- und Feiertage: 8 bis 17 Uhr

Ausgenommen von den Fahrverboten sind der der Ziel-, Quell- und AnrainerInnenverkehr. Das bedeutet, dass Fahrzeuglenker, die etwas anliefern, in das Urlaubs- oder Ausflugsgebiet fahren, können das niederrangige Straßennetz weiterhin normal benützen.

Fahrverbot führt zu Entlastung in den Gemeinden

Entlastung für den Bezirk Kufstein

  • Fahrverbote auf L 211 Unterinntalstraße, L 295 Buchbergerstraße und alte Erler Straße
  • Fahrverbot auf Gemeindestraße Kufstein Endach/Krankenhaus
  • Einsatz von Dosierampeln auf
  • o B 172 Walchseestraße Bereich Niederndorf für den Verkehr aus Richtung Walchsee und Richtung Niederndorf sowie aus Richtung Deutschlando B 175 Wildbichlerstraße Bereich Ebbs für den Verkehr aus Richtung Kufsteino B 173 Eibergerstraße Bereich Schwoich für den Verkehr Richtung Kufsteino B 171 Tiroler Straße Bereich Kufstein aus Richtung Deutschland bzw. Kirchbichl kommend (Kreisverkehr Inntaler)

Entlastung für den Bezirk Schwaz

  • Fahrverbot auf L 7 Jenbacher Straße (Kasbacherstraße) in Fahrtrichtung Jenbach

Entlastung im Bezirk Reutte

  • Fahrverbot auf L 69 Reuttener Straße
  • Fahrverbot auf L 288 Pinswanger Straße (infolge des Fahrverbotes auf L 69)
  • Fahrverbot auf L 288-0-A1 Pinswanger Straße (Zubringer Reutte Nord) – Schließung der letzten Ausweichmöglichkeit vor Reutte Süd

Entlastung im Bezirk Innsbruck-Land

  • Fahrverbot auf L 38 Ellbögener Straße
  • Einsatz von Dosierampeln auf B 182 Brennerstraße im Bereich nördlich von Matrei in Fahrtrichtung Süden und im Bereich südlich von Gries in Fahrtrichtung Norden.

Weitere Informationen zu den Winterfahrverboten: www.tirol.gv.at/fahrverbote

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