Regierungssitzung
Faire Entlohnung im Kunst- und Kulturbereich?

Das Land spricht sich für eine faire Entlohnung in allen Bereichen aus. Dazu gehört selbstverständlich auch der Bereich der Kunst- und Kulturschaffenden. | Foto: Pixabay/WolfBlur (Symbolbild)
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In der aktuellen Regierungssitzung des Landes bricht man eine Lanze für die Arbeit im Kunst- und Kulturbereich. Faire Entlohnung ist das Ziel, dazu beschloss die Landesregierung nun eine neue Richtlinie.

TIROL. In ganz Österreich und damit auch in Tirol ist die Situation von Kunst- und Kulturschaffenden von Herausforderungen geprägt. Ein geringes Einkommensniveau, eine mangelnde soziale Absicherung geht einer mit der Armutsgefährdung. So sieht es auch Kulturreferent LH Anton Mattle. Dagegen soll jetzt etwas unternommen werden.

Faire Entlohnung im Kunst- und Kulturbereich? Eine neue Richtlinie, beschlossen von der Tiroler Landesregierung soll jetzt Abhilfe schaffen. | Foto: Pixabay/freestocks-photos (Symbolbild)
  • Faire Entlohnung im Kunst- und Kulturbereich? Eine neue Richtlinie, beschlossen von der Tiroler Landesregierung soll jetzt Abhilfe schaffen.
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Faire Entlohnung in allen Bereichen

Das Land spricht sich für eine faire Entlohnung in allen Bereichen aus. Dazu gehört selbstverständlich auch der Bereich der Kunst- und Kulturschaffenden. 

„Wir stehen hinter dem ‚Fairness‘-Prozess des Bundes und stellen für das Jahr 2023 zur Verbesserung der Einkommenssituation von Angestellten in jahresgeförderten Kulturbetrieben 425.000 Euro zur Verfügung.“,

erläutert Mattle.

Die dazu gehörige Richtlinie beschloss die Tiroler Landesregierung bei der letzten Regierungssitzung. Begrüßt wird diese Änderung ebenfalls von LHStv Dornauer:

„Die gerechte Bezahlung von Kunst- und Kulturschaffenden ist mir ein wesentliches Anliegen und umso mehr ist es zu begrüßen, dass spürbare Bewegung in die Sache kommt.“

Wie sieht die neue Förderung aus?

Gefördert werden künftig Beschäftigte, die auf Grundlage eines echten oder freien Dienstvertrags einem Tätigkeitsbereich des Gehaltsschemas der IG Kultur zuzuordnen sind. Das heißt:

"Antragsberechtigt sind juristische Personen, die in einer Kunst- und Kultursparte des Tiroler Kulturförderungsgesetzes 2010 tätig sind und die bereits in den Vorjahren eine Förderung für die allgemeine kulturelle Tätigkeit und die Schaffung und Aufrechterhaltung der für jene Tätigkeit notwendigen Strukturen durch die Abteilung Kultur des Landes erhalten haben („Basisförderung“)."

Mit der Stadt Innsbruck wurde vereinbart, dass seitens der Stadtgemeinde 200.000 Euro für 2023 bereitgestellt werden

Weitere Informationen finden sich zur Förderung unter www.tirol.gv.at/kultur. Bei Fragen zum Förderansuchen können sich Interessierte und Betroffene an die Abteilung Kultur wenden – telefonisch unter 0512 508 3752 oder per E-Mail unter kultur@tirol.gv.at.

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