Land Tirol
Förderung gehen weiter: Pflege, Behindertenhilfe und Bildung
In der aktuellen Regierungssitzung wurden unter anderem die Bereich Pflege, Behindertenhilfe und Bildung ins Auge gefasst. Beschlossen wurden Förderung zum Aufbau, zum Ausbau und zur Sicherung von Pflege- und Betreuungseinrichtungen.
TIROL. Das Land beschloss in seiner aktuellen Regierungssitzung unter anderem die weitere Unterstützung des Auf- und Ausbau und die Sicherung von Pflege- und Betreuungseinrichtungen in Tirol. Letztendlich wurden die bisher geltenden Richtlinien bis 2028 verlängert.
Wie ist die Finanzierung von Pflege- und Betreuungsdienstleistungen geregelt?
Generell ist die Finanzierung von Pflege- und Betreuungsdienstleistungen in Tirol so geregelt, dass die Gemeinden die Investitionskosten für die Neuerrichtungen, den Aus- und Umbau sowie die Generalsanierung vollständig selbst zu tragen haben.
Bei den laufenden Betriebskosten gilt: 65 Prozent der Kosten trägt das Land, 35 Prozent die Gemeinden.
„Im Zuge des ‚Sozialpaktums 2024-2028‘ wurde gemeinsam mit Gemeindeverband und Stadt Innsbruck bereits beschlossen, dass zusätzlich zur bestehenden grundsätzlichen Finanzierungsregelung vonseiten des Landes Fördermittel in Höhe von 4,8 Millionen Euro pro Jahr für Investitionskosten zur Verfügung stehen.",
sagt LH Mattle.
Auch Pflege- und Gesundheitslandesrätin Cornelia Hagele weiß, dass die demografische Entwicklung und die grundlegenden gesellschaftlichen Veränderungen bereits zu einer verstärkten Nachfrage nach öffentlichen Pflege- und Betreuungsleistungen geführt haben.
„Ob bauliche Verbesserungen der Einrichtungen oder gezielte Anpassungen der Versorgungsstrukturen – das Land wird auch in Zukunft ergänzend zu den Erhaltern einen entsprechenden Beitrag leisten, um die Versorgung im Sinne der Bevölkerung aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln“,
so Hagele.
Unterstützung für Integrationsgruppen von Kindergärten, Kinderkrippen und Horten
Weitere Unterstützung wird es auch für die Integrationsgruppen von Kindergärten, Kinderkrippen und Horten geben. Die Integrationsgruppen stärken die Teilhabe von Kinder mit Behinderung und achten gleichzeitig auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder. Die bisherigen Leistungen der Tiroler Landesregierung für diese Integrationsgruppen wird jetzt weiter fortgesetzt, wie man in der Regierungssitzung beschloss.
„In Zukunft soll die Höhe der Zuschüsse auch im Tiroler Teilhabegesetz gesetzlich festgelegt werden. Bis zur Umsetzung dieser Novelle werden wir als Land weiterhin die bisherige Praxis beibehalten, bei der die Höhe des Zuschusses je nach der wöchentlichen Öffnungszeit der Kinderbetreuungseinrichtung anteilig berechnet wird“,
so die Bildungslandesrätin.
Im Bereich Bildung wurde auf Antrag von Bildungslandesrätin Hagele zudem die Förderung für den Verein „Tiroler Bildungsservice (TiBS) – Verein zur Förderung der Neuen Medien im Bildungswesen“ in Höhe von 300.000 Euro für das heurige Jahr beschlossen. Der Verein gibt Ratschläge im Bereich der IT und vernetzt die Angebote der Tiroler Bildungslandschaft bei der Arbeit mit neuen Medien und in der Digitalisierung.
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